Am Sonntag den 09.06.2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. An diesem Tag sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Weinstadt aufgerufen, an der Europawahl und den Kommunalwahlen teilzunehmen.
Kommunalwahlen
Unter den Kommunalwahlen fallen die Wahlen des Verbandes Region Stuttgart, der Kreisräte sowie Gemeinderäte und Ortschaftsräte. In der Stadt Weinstadt gibt es keinen Ortschaftsrat, sodass diese Wahl im Gemeindegebiet der Stadt Weinstadt nicht stattfindet.
Für die Gemeinderatswahl der Stadt Weinstadt ist wahlberechtigt, wer
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Weinstadt hat (letzter Zuzug 09. März 2024),
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist.
Hier finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats zum Herunterladen:
Bekanntmachungen Weinstadt | Blättle KW15/2024
Für die Kreistagswahl des Rems-Murr-Kreises ist wahlberechtigt, wer
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Rems-Murr-Kreis hat (letzter Zuzug 09. März 2024),
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist.
Für die Regionalwahl der Region Stuttgart ist wahlberechtigt, wer
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz im Verbandsgebiet der Region Stuttgart hat (letzter Zuzug 09. März 2024),
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist.
Hinweis: Wahlberechtigte sind automatisch im Wählerverzeichnis der eigenen Gemeinde eingetragen. Dies gilt auch für Neubürger und Neubürgerinnen, die Ihren Zuzug in das Stadtgebiet der Stadt Weinstadt bis zum 09. März 2024 angemeldet haben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kommunalwahl-bw.de
Kommunalwahlen in Baden-Württemberg: So wählt man richtig! (YouTube)
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Europawahl
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.
Wahlberechtigt für die Europawahl ist, wer
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhält, - in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigt sind auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht darf nur einmal und persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.
Grundlage für die Eintragung in das Wählerverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde. Wenn Sie am 42. Tag vor der Europawahl in einer Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden Sie dort automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, außerhalb eines EU-Staates, und nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind können bis Sonntag, 19. Mai 2024 einen Antrag ins Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag finden Sie nachfolgend zum Herunterladen:
Weitere Informationen finden Sie unter Europawahl 2024 - Die Bundeswahlleiterin
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Briefwahlunterlagen
-
Teilnahme Briefwahl und Beantragung Wahlschein | Wie/Wo/Bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Um an der Briefwahl teilzunehmen, muss ein Wahlschein beantragt werden. Diesen können Sie beim Bürgerbüro der Stadt Weinstadt beantragen.
Man kann den Wahlschein ab sofort entweder
▪️ persönlich oder
▪️ durch eine mit einer Vollmacht ausgestatteten Person
beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen im Anschluss direkt ausgehändigt.
Bitte geben Sie folgende Daten bei Ihrem Briefwahlantrag an:
▪️ Vorname und Nachname
▪️ Geburtsdatum
▪️ Anschrift | Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
▪️ wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
Der Wahlschein kann bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 07. Juni 2024), um 18:00 Uhr beantragt werden. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, kann der Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. -
Abgabe Briefwahlunterlagen | Damit Ihre abgegebenen Stimmen auch rechtzeitig beim Wahlamt ankommen, bitten wir Sie, die Briefwahlunterlagen ab sofort direkt in den Briefkasten der Stadt Weinstadt beim Rathaus in Beutelsbach einzuwerfen.
Bei der Übersendung der Briefwahlunterlagen durch ein Postunternehmen müssen Sie daran denken, dass dieses mindestens drei Tage in Anspruch nimmt.