Spatenstich

Bebauungsplan Schönbühl - 2. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften "Schönbühl - 2. Änderung und Erweiterung" im Stadtteil Beutelsbach – Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Weinstadt hat bereits am 04.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit den Örtlichen Bauvorschriften „Schönbühl - 2. Änderung und Erweiterung“ gefasst.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Gemeinderat hat daher am 24.10.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Schönbühl – 2. Änderung und Erweiterung“ die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Veröffentlichung zu informieren.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst eine Größe von 12,34 ha und ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen. Maßgeblich ist die Planzeichnung des Bebauungsplanvorentwurfs in der Fassung vom 27.09.2024.

Lageplan Bebauungsplan Schönbühl - 2. Änderung und Erweiterung (Plan: Stadtplanungsamt Weinstadt)Abgrenzungs- / Lageplan (unmaßstäblich!)

Ziele und Zwecke der Planung

Als ein Beitrag der Stadt Weinstadt zur Energiewende und zum Klimaschutz soll in dem Bereich Schönbühl eine großflächige Freiflächenphotovoltaik Anlage realisiert werden. Neben der Bereitstellung der Fläche für die Nutzung solarer Energie soll eine ökologische Aufwertung der Fläche erzielt werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Frühzeitige Beteiligung und die Untererrichtung über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung erfolgt auf Grundlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 27.09.2024 mit Begründung einschließlich dem Vorentwurf des Umweltberichts sowie den Anlagen zum Bebauungsplan. Die Unterlagen werden in der Zeit von

Montag, den 18.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 20.12.2024

im Internet auf der Homepage der Stadt Weinstadt eingestellt (siehe unten). Zusätzlich zur Bereitstellung im Internet liegen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraums auch im Flur des Stadtplanungsamts, Poststraße 17, 2. OG Technisches Rathaus, 71384 Weinstadt Beutelsbach, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung und Stellungnahmen können abgegeben werden. Die Übermittlung kann elektronisch an die Mailadresse

stellungnahmen.schoenbuehl(at)weinstadt.de 

erfolgen oder schriftlich sowie zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Bei Fragen zu den Planunterlagen können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 07151 / 693-260 oder 07151 / 693-319 melden.

Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung unterrichtet. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Stadtplanungsamt Weinstadt, den 07.11.2024