Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Schreibaum - 1. Änderung

Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften „Schreibaum 1. Änderung" im Stadtteil Endersbach
Beschluss über die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Weinstadt hat am 11.07.2024 in öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schreibaum 1. Änderung“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung im Internet wird hiermit bekanntgemacht.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 03.06.2024 (Planteil, Textteil und Begründung) des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner aus Stuttgart.

Der maßgebliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Lageplan vom 03.06.2024 dargestellt.

Die planexterne artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (CEF2 Sumpfrohrsänger) befindet sich auf dem Flurstück 6917/7, Markung Endersbach (grün umrandet).

Bebauungsplanentwurf „Schreibaum 1. Änderung“

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften mit gemeinsamer Begründung und der Anlagen zum Bebauungsplan können im Internet auf der Homepage der Stadt Weinstadt unter

www.weinstadt.de/Bebauungsplanentwurf-Schreibaum-1Aenderung

in der Zeit vom

22.08.2024 bis einschließlich 23.09.2024

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraums auch im Flur des Stadtplanungsamts, Poststraße 17, 2. OG Technisches Rathaus, 71384 Weinstadt Beutelsbach, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentliche, bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen werden ins Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:

1) Von der Gemeinde eingeholte Stellungnahmen:

  • Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz zum Bebauungsplan „Schreibaum 1. Änderung“ vom 08.05.2024, Friedemann Planungsgruppe LandschaftsArchitektur+Ökologie, Ostfildern
  • Artenschutzfachliche Beurteilung (Phase I), Stadt Weinstadt Bebauungsplan „Schreibaum 1. Änderung und Erweiterung“, Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung J. Trautner, Filderstadt, September 2019
  • Faunische Sonderuntersuchung (Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Haselmaus, Falterarten, Holzbewohnende Käferarten), Bebauungsplan „Schreibaum 1. Änderung und Erweiterung“, Stadt Weinstadt, Peter Endl, Filderstadt, 08.11.2020
  • Fachbeitrag zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) „Schreibaum 1. Änderung“, Stadt Weinstadt. Peter Endl, Filderstadt, 07.05.2024
  • Lärmschutz Schreibaum 1. Änderung - Weinstadt-Endersbach, ISIS Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz, Riedlingen, Juni 2023 / Mai 2024
  • Geotechnisches Übersichtsgutachten Bebauungsplangebiet „Schreibaum 1. Änderung und Erweiterung“, Weinstadt -Endersbach, TerraConcept Consult GmbH, Pfullingen April 2021

2) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene, umweltbezogene Stellungnahmen

1.    Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Stellungnahme vom 28.04.2020
2.    Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Umwelt, Stellungnahme vom 07.04.2020
3.    Regierungspräsidium Freiburg, Stellungnahme vom 03.04.2020
4.    Deutsche Bahn AG, Stellungnahme vom 09.04.2020
5.    BUND-Ortsverband Weinstadt vom 06.04.2020

3) Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Art der umweltbezogenen Information,
die Änderungen des Bebauungsplans betreffend
Fundstelle
Schutzgut Mensch
- Zu Lärmschutz (insbesondere Straße, Bahn, Gewerbe,
Immissionskontingenten)
Lärmschutzgutachten
- Zu Schallschutzmaßnahmen (insb. Ausschluss Wohnen) Stellungnahme LRA
- Zu Immissionen durch angrenzenden Bahnbetrieb Stellungnahme Bahn
Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope
- Zu Maßnahmenkonzept Vermeidung / Verminderung / Ausgleich
(insb. Streuobstwiese, Gehölzpflanzungen)
Umweltbericht
- Zu Erhebung und Bewertung der Fauna und Flora (insb. Zauneidechse,
Sumpfrohrsänger)
Artenschutzgutachten
- Zu Vorkommen streng geschützter Arten (insb. Zauneidechse) Stellungnahme LRA
- Zu Biotopverbund Stellungnahme RP Abt. Umwelt
- Zu Maßnahmen insb. Schutz von Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen Stellungnahme RP Abt. Umwelt
- Zu möglicherweise vorkommenden Arten, Habitate Streuobst und Schuppen Stellungnahme BUND
- Zu festgesetzten Maßnahmen (insb. Dachbegrünung, Pflanzungen,
vogelfreundliches Bauen)
Stellungnahme BUND
Schutzgut Fläche und Boden
- Zu Schutzgutbetrachtung Umweltbericht
- Zu Hochwertige Böden, Eingriff-Ausgleichsbilanz Stellungnahme LRA
- Zu Geotechnik Stellungnahme RP Abt. Umwelt
Schutzgut Wasser
- Zu Maßnahmenkonzept (insb. Drosselung und Rückhaltung) Umweltbericht
- Zu Versickerungsmöglichkeit, Abflussdrosselung Stellungnahme LRA
Schutzgut Luft / Klima
- Zu Maßnahmenkonzept (insb. Baumpflanzungen, Dachbegrünung,
Photovoltaikanlagen)
Umweltbericht
- Zu Solar- und Photovoltaikanlagen Stellungnahme BUND
Schutzgut Landschaftsbild
- Zu Schutzgutbetrachtung Umweltbericht
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Zu Schutzgutbetrachtung Umweltbericht

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Übermittlung kann elektronisch an die Mailadresse

stellungnahmen.schreibaum-1Aenderung(at)weinstadt.de

erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Bei Fragen zu den Planunterlagen können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 07151 / 693-259 oder 07151 / 693-319 melden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, sollten die vorgebrachten Stellungnahmen die volle Anschrift enthalten.

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass außerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.

Stadtplanungsamt Weinstadt, den 21.08.2024