Aktuelle Entwicklungen
Änderung der Corona Verordnung zum 19. März
21.03.2022
Mit Beschluss vom 18. März 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. März 2022 in Kraft.
Wesentliche Punkte der neuen Verordnung
- Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.
- Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ab 19. März 2022 ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen).
- Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
- Unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter
- 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs.
- Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs).
- Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten.
zur aktuellen Fassung der Corona Verordnung auf der Internetseite der Landesregierung
3G-Pflicht für Rathäuser entfällt ab Mittwoch, 23. Februar
23.02.2022
Die Rathäuser und alle anderen Verwaltungsgebäude in Weinstadt dürfen nach der Änderung der Corona-Verordnung des Landes ab Mittwoch, 23. Februar, wieder ohne einen 3G-Nachweis betreten werden. Es gelten die allgemeinen Öffnungezeiten
Bitte beachten Sie, dass die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske weiterhin besteht.
Corona-Warnstufe tritt heute in Baden-Württemberg in Kraft
23.02.2022
Mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 23. Februar 2022 in Kraft.
zur aktuellen Fassung der Corona Verordnung auf der Internetseite der Landesregierung
Impfpraxis in Weinstadt startet am 06.01.2022
04.01.2022
Am 06.01.2022 ist Impfbeginn in der Impfpraxis von Herrn Kristen in Weinstadt-Endersbach, Dammstraße 19. Impftermine können unter der Woche von 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr und an Wochenenden von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr vereinbart werden. Eine Terminvereinbarung ist zwingend.
Termine können online unter www.impfen-weinstadt.de gebucht oder telefonisch unter 07151/ 250 35 35 vereinbart werden.
Informationen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
10.08.2020
Weinstädter Bürger, die aus einem Risikogebiet wieder nach Deutschland einreisen, haben sich unverzüglich an das städtische Ordnungsamt zu wenden und zwar möglichst per Email an infektionsschutz@weinstadt.de.
Hierbei sind folgende Angaben zu machen:
- Einreisetag
- Rückkehr aus welchem Land
- persönliche Daten (Adresse) aller einreisenden Personen
- wenn vorhanden: Negativtest (in deutscher oder englischer Sprache und nicht älter als 48 Stunden zum Zeitpunkt der Einreise)
Das Gesundheitsamt des Rems-Murr-Kreis rät dringend von Reisen in ein Risikogebiet ab. Aktuelle Informationen zu Reisen in Risikogebiete und die damit verbundene Pflicht zur Quarantäne können Sie hier herunterladen:
Rechtsgrundlage hierfür ist in Baden-Württemberg die Einreisequarantäneverordnung, die in der jeweils aktuellen Version unter folgendem Link heruntergeladen werden kann:
Die aktuelle Liste der Länder oder Landesteile, die als Risikogebiete gelten, ist auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) jeweils vollständig abrufbar: Unabhängig hiervon bestehende Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes können auf der folgenden Internetseite eingesehen werden:
Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern in Kitas und Schulen
06.08.2020
Das Ministerium für Soziales und Integration hat Hinweise zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen herausgegeben. Die Hinweise gelten auch für die Weinstädter Einrichtungen und können unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
01.04.2020
unverzichtbar gerade auch in der aktuellen Corona-Krise
Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung, bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr, anonym, in insgesamt 18 Sprachen, barrierefrei. Seit März 2013 wurden mehr als 200.000 Personen beraten, darunter auch Ratsuchende aus dem sozialen Umfeld gewaltbetroffener Frauen sowie Fachkräfte. Das Hilfetelefon ist online zu erreichen unter www.hilfetelefon.de.
Angesichts der Corona-Krise könnten Druck und Konflikte in Familien auch in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Das Bundesfamilienministerium wird deshalb unter anderem die vorhandenen telefonischen Beratungsangebote stärken. Dazu gehören die „Nummer gegen Kummer“ (116 111) für Kinder und Jugendliche oder das Elterntelefon (0800 111 0550). Zudem werden im Netz niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern ausgebaut.
Brief an alle Weinstädterinnen und Weinstädter
19.03.2020
persönlicher Brief von Herrn Scharmann
die Corona Krise und mit ihr die einschneidenden Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Krankheit haben auch für uns in Weinstadt weitreichende Folgen. Sie alle spüren es in Ihrem täglichen Leben: Die Kinder sind daheim, viele Läden geschlossen. Man darf die Angehörigen im Pflegeheim nicht mehr besuchen. Und Kino und Schwimmbad sind ebenfalls zu. Manch einer bangt um seinen Arbeitsplatz und sieht sich vor große Existenznöte gestellt.
Das alles ist mir als Oberbürgermeister sehr bewusst.
Leider ist es im Angesicht des Virus und seiner raschen Ausbreitung notwendig, dass der Staat – und somit auch die Stadtverwaltung Weinstadt – solch drastische Einschnitte in Ihr Leben vornehmen. Es fällt sicherlich keinem Verantwortlichen leicht, solche Einschränkungen zu erlassen oder umzusetzen. Aber sie sind notwendig zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Risikogruppen – das sind vor allem die älteren und geschwächten Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dafür ist es unbedingt erforderlich, dass alle ihren Beitrag leisten. Jeder einzelne von uns kann aktiv dazu beitragen, dass die Infektionsketten unterbrochen werden und damit die Ausbreitung des Virus entscheidend verlangsamt wird.
Darum bitte ich Sie eindringlich: Beachten Sie die jeweils aktuellen Verordnungen des Landes Baden-Württemberg. Nehmen Sie die Apelle aus Wissenschaft und Politik ernst. Bleiben Sie daheim und vermeiden Sie jeden sozialen Kontakt, der vermeidbar ist – auch wenn es Ihnen im einen oder anderen Fall schwer fällt. Zeigen Sie Eigenverantwortung und erklären Sie diese Maßnahmen unbedingt auch Ihren Kindern und Ihrem persönlichen Umfeld. Es ist schlichtweg unverantwortlich und falsch, sich jetzt in Gruppen - egal ob drin oder draußen – zu treffen. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass sämtliche öffentliche Plätze, wie Sportplätze, Spielplätze, Grillstellen etc. gesperrt sind und man sich dort nicht treffen darf.
Seien Sie bitte ein gutes Vorbild und ermahnen Sie auch andere Menschen, die Verbreitung des Virus aktiv und eigenverantwortlich einzudämmen. Damit schützen Sie sich selbst vor einer Ansteckung und ebenso die Menschen, denen sie sonst begegnen würden. Nur auf diese Weise können wir die Verbreitung des Virus verlangsamen. Nur wenn alle mitmachen, haben wir eine realistische Chance, die Einschränkungen irgendwann wieder aufheben zu können.
Lassen Sie uns in dieser schweren Zeit alle gemeinsam an einem Strang ziehen.
Aber seien Sie auch und besonders in dieser Krise sicher: Ich als Ihr Oberbürgermeister sowie die gesamte Stadtverwaltung Ihrer Stadt Weinstadt stehen hinter Ihnen. Wir helfen Ihnen, unseren Bürgerinnen und Bürgern, wo wir nur können. Wir lassen Sie nicht allein!
Die Stadtverwaltung bietet sowohl den örtlichen Gewerbetreibenden Unterstützung an, als auch den Bürgerinnen und Bürgern, die Hilfe beim Einkauf oder Ähnlichem benötigen. Die Verwaltung bringt Helfer und Hilfsbedürftige zusammen. Damit will die Stadt Ihren Teil zur Unterstützung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe leisten, um unkompliziert schnelle und unbürokratische Hilfe untereinander zu ermöglichen. Als Sofortmaßnahme für die Gewerbetreibenden hat die Wirtschaftsförderung eine Service-Nummer eingerichtet.
Auf der Homepage der Stadt gibt es eine Infoseite mit allen relevanten Informationen zum Thema Corona. Dort finden Sie nicht nur tagesaktuelle Informationen zur Pandemie, sondern auch Kontaktmöglichkeiten zur Stadtverwaltung in den verschiedensten Situationen. Darüber hinaus sind sowohl das Haus der Jugendarbeit als auch das Familienzentrum Weinstadt für Fragen und eine individuelle Beratung telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Und auf der Homepage der Stadt Weinstadt unter www.weinstadt.de sind stets aktuell weiterführende Informationen sowie hilfreiche Links aufgeführt.
Auf Grund der Ausnahmesituation, die durch die flächendeckende Schul- und KiTa-Schließung entstanden ist, werden in Weinstadt alle Betreuungsgebühren für die Zeiten, in denen Aufgrund der Corona bedingten Schließung keine Betreuung stattfinden konnte, erstattet. Das betrifft auch die Essengebühren. Das bedeutet, dass solange keine neuen Gebühren eingezogen werden, bis – Stand heute – die reguläre Betreuung nach den Osterferien wieder stattfindet. Dieser Vorschlag der Stadtverwaltung wurde mit dem Gemeinderat abgestimmt, wobei eine deutliche Mehrheit Zustimmung signalisiert hat. Den anderen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Weinstadt empfiehlt die Stadt in gleicher Weise zu verfahren.
Wir alle haben in diesen Zeiten viele Fragen und ganz konkrete persönliche Anliegen. Mit unserer täglichen aktuellen Berichterstattung auf der städtischen Homepage sowie in den Sozialen Medien halten wir Sie auf dem Laufenden. Für individuelle Auskünfte stehen Ihnen die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den auf der Homepage genannten Telefonnummern zu den regulären Öffnungszeiten telefonisch zur Verfügung. Also zögern Sie bitte nicht und wenden sich mit Ihren Fragen oder Problemen und Anliegen an Ihre Stadtverwaltung.
Gemeinsam sind wir stark und gemeinsam werden wir diese Krise meistern.
Bleiben Sie gesund,
Ihr Oberbürgermeister Michael Scharmann
Erlass Allgemeinverfügung zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen in Einrichtungen
13.03.2020
Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten
Auf Anweisung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg erlässt die Stadt Weinstadt folgende Allgemeinverfügung zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen in Einrichtungen:
- Allgemeinverfügung der Stadt Weinstadt (PDF)
- Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration (PDF)