Kriegsopferfürsorge
Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene können bei Bedürftigkeit Hilfen beantragen. In Frage kommen zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt (auch bei Heimaufenthalt), Krankenhilfe und Hilfe zur Pflege. Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.