Sozialhilfe und Wohngeld
Grundsicherung und Sozialhilfe
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen, Vermögen oder sonstigen Ansprüchen bestreiten kann, hat Anspruch auf Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Auf eine ausführliche Darstellung der Grundlagen wurde wegen der Vielzahl möglicher Konstellationen hier verzichtet.Anträge und Auskünfte erhalten Sie bei:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Fachbereich Soziales, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, Telefon: 07151 501-0
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft. Sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer mit geringem Einkommen können Wohngeld erhalten. Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der Bewohner, der Miete und dem Einkommen der Haushaltsmitglieder. Wer Leistungen der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II bezieht, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld.Anträge und Auskünfte: Stadt Weinstadt, Amt für Familie, Bildung und Soziales, E-Mail wohngeldstelle@weinstadt.de.