Zuzahlungen
Verschiedene Zuzahlungen, zum Beispiel bei Arztbesuchen und Medikamenten, die Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen leisten müssen, dürfen zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung liegt diese Grenze bei einem Prozent des Bruttoeinkommens. Eine schwerwiegende chronische Erkrankung bescheinigt der Hausarzt auf einem Vordruck der Krankenkasse. Zum Nachweis der Zuzahlungen müssen auf Ihren Namen ausgestellte Belege und Quittungen gesammelt werden. Die Krankenkassen bieten hierfür Nachweishefte an. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.