Kurzzeitpflege
Durch sie können in einem zuvor vereinbarten Zeitraum Pflegebedürftige vorübergehend versorgt werden. Kurzzeitpflege bietet sich an
- zur zeitweisen Entlastung der pflegenden Angehörigen,
- bei Klinikaufenthalt, Erholung, Kur oder Urlaub der Hauptpflegepersonen,
- für eine weitere Genesung der Pflegebedürftigen nach einem Krankenhausaufenthalt.