Pflegeheime
Ein Pflegeheim dient der umfassenden Pflege, Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger (älterer) Menschen. Es ist so ausgestattet und ausgerichtet, dass geistige, körperliche und soziale Fähigkeiten der Bewohner bestmöglich erhalten oder gefördert werden. Neben der Dauerpflege werden teilweise auch Tages- und Kurzzeitpflege angeboten.
Die Wahl des Pflegeheimes ist frei. Öffentliche Leistungen (Pflegegeld/Sozialhilfe) werden nur für Pflegeheime gezahlt, die entsprechende Versorgungsverträge mit den Pflegekassen abgeschlossen haben. Dies trifft für alle Heime in Weinstadt zu.
Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Wahl des Heimes und der jeweiligen Pflegestufe. Die Pflegekosten („Pflegesätze") werden nach Tageswerten berechnet. Sie setzen sich aus drei Teilbeträgen zusammen:
Im Fall eines Umzugs in die vollstationäre Pflege sollten alle Angelegenheiten wie bei einem Wohnungswechsel geregelt werden. Weitere Auskünfte erteilen Pflegekassen, Pflegeheime und bei einem vorherigen Krankenhausaufenthalt der dortige Sozialdienst. Die Mindeststandards von Heimen und die Aufgaben der Heimaufsicht werden durch die Bundesländer jeweils in einem eigenen Heimgesetz geregelt. Für das Verhältnis zwischen Bewohner und Heim gilt wiederum das vom Bund erlassene Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) das unter anderem umfassende vorvertragliche Informationspflichten des Heimbetreibers, verbesserte Gewährleistungspflichten und klare Regelungen zu Vertragsschluss und -dauer vorschreibt. Das WBVG gilt für Verträge über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen.
Nähere Informationen erhalten Sie zum Beispiel auf folgenden Internetseiten:

Die Wahl des Pflegeheimes ist frei. Öffentliche Leistungen (Pflegegeld/Sozialhilfe) werden nur für Pflegeheime gezahlt, die entsprechende Versorgungsverträge mit den Pflegekassen abgeschlossen haben. Dies trifft für alle Heime in Weinstadt zu.
Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Wahl des Heimes und der jeweiligen Pflegestufe. Die Pflegekosten („Pflegesätze") werden nach Tageswerten berechnet. Sie setzen sich aus drei Teilbeträgen zusammen:
- den Pflegekosten
- den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- den Investitionskosten
- und einer Ausbildungsabgabe.
Im Fall eines Umzugs in die vollstationäre Pflege sollten alle Angelegenheiten wie bei einem Wohnungswechsel geregelt werden. Weitere Auskünfte erteilen Pflegekassen, Pflegeheime und bei einem vorherigen Krankenhausaufenthalt der dortige Sozialdienst. Die Mindeststandards von Heimen und die Aufgaben der Heimaufsicht werden durch die Bundesländer jeweils in einem eigenen Heimgesetz geregelt. Für das Verhältnis zwischen Bewohner und Heim gilt wiederum das vom Bund erlassene Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) das unter anderem umfassende vorvertragliche Informationspflichten des Heimbetreibers, verbesserte Gewährleistungspflichten und klare Regelungen zu Vertragsschluss und -dauer vorschreibt. Das WBVG gilt für Verträge über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen.
Nähere Informationen erhalten Sie zum Beispiel auf folgenden Internetseiten:
- Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
www.bmfsfj.de - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. www.lebenshilfe.de
- Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V.:
www.biva.de - Verbraucherzentralen:
www.verbraucherzentrale.de
Pflegeheime in Weinstadt
(eine Übersicht über weitere Pflegeheime im Rems-Murr-Kreis enthält der Seniorenwegweiser „Im Alter nicht allein“.)Alexander-Stift Gemeindepflegehaus Weinstadt | |
33 Plätze nach dem Hausgemeinschaftsmodell | |
Adresse: | Buchhaldenstraße 2, Weinstadt |
Telefon: | 07151 / 98605-6 |
Fax: | 07151 / 98605-710 |
Träger: | Alexander-Stift GmbH |
Adresse: | Heimweg 14, 71577 Großerlach-Neufürstenhütte |
E-Mail: | info@alexander-stift.de |
Internet: | www.alexander-stift.de |
Landhaus Sonnenhalde Alten- und Pflegeheim | |
44 Plätze | |
Adresse: | Lessingstraße 18, Weinstadt-Schnait |
Telefon: | 07151 / 690777 |
Fax: | 07151 / 690799 |
Träger: | Landhaus Sonnenhalde GmbH |
Adresse: | Lessingstraße 18, Weinstadt |
E-Mail: | info@lhsonnenhalde.de |
Internet: | www.lhsonnenhalde.de |
Pflegestift Luitgardheim | |
53 Plätze | |
Adresse: | Luitgardstraße 4, Weinstadt-Beutelsbach |
Telefon: | 07151 / 99700-0 |
Träger: | Dienste für Menschen gGmbH |
Adresse: | Haußmannstraße 103 A, 70188 Stuttgart |
E-Mail: | pflegestift.luitgardheim@udfm.de |
Internet: | www.udfm.de |
Wilhelmine-Canz-Zentrum (Wohn- und Pflegestift) |
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47 Plätze im Wilhelmine-Canz-Haus 15 Plätze im Wilhelmine-Canz-Haus Neubau 13 Plätze Beschützten Bereich Wilhelmine-Canz-Haus Neubau |
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Adresse: | Grunbacher Straße 2-6, Weinstadt Großheppach |
Telefon: | 07151 / 9634-0 |
Träger: | Stiftung Großheppacher Schwesternschaft |
Adresse: | Oberlinstraße 4, Weinstadt |
E-Mail: | ureitz@grossheppacher-schwesternschaft.de |
Internet: | www.grossheppacher-schwesternschaft.de |
Otto-Mühlschlegel-Haus Pflegewohnen | |
48 Plätze | |
Adresse: | Strümpfelbacher Straße 61, Weinstadt-Endersbach |
Telefon: | 07151 / 994919-36 |
Fax: | 07151 / 994919-38 |
Träger: | Alexander-Stift GmbH |
Adresse: | Heimweg 14, 71577 Großerlach-Neufürstenhütte |
E-Mail: | info@alexander-stift.de |
Internet: | www.alexander-stift.de |