Das Asylverfahren im Überblick
Die Verteilung der geflüchteten Menschen in Deutschland auf die einzelnen Bundesländer erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel. Baden-Württemberg nimmt derzeit einen Anteil von 12,9 % auf. Die Personen werden zunächst in der Landeserstaufnahmestelle Karlsruhe oder deren Außenstellen untergebracht und anschließend auf die Landkreise verteilt. Der Rems-Murr-Kreis nimmt einen Anteil von 4,4 %, der dem Land Baden-Württemberg zugewiesenen Personen auf.
Die Landkreise sind für die Unterbringung der geflüchteten Menschen dann bis zum Abschluss der Asylverfahren zuständig. Die Landkreise nutzen dafür zumeist angemietete oder extra hierfür errichtete Gebäude in denen Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet werden. Die Landkreise sind zudem für die Leistungen für Ernährung, Körperpflege, Bekleidung und Hausrat sowie die Medizinische Versorgung und die Flüchtlingssozialarbeit zuständig. Außerdem stellt der Landkreis Hausmeister und Wachdienst für die Unterkünfte.
Nach Abschluss des Asylverfahrens werden die geflüchteten Menschen vom jeweiligen Landkreis auf die Städte und Gemeinden zur sogenannten Anschlussunterbringung verteilt. Die Zuständigkeit wechselt dann also auf die Städte und Gemeinden.
Die Landkreise sind für die Unterbringung der geflüchteten Menschen dann bis zum Abschluss der Asylverfahren zuständig. Die Landkreise nutzen dafür zumeist angemietete oder extra hierfür errichtete Gebäude in denen Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet werden. Die Landkreise sind zudem für die Leistungen für Ernährung, Körperpflege, Bekleidung und Hausrat sowie die Medizinische Versorgung und die Flüchtlingssozialarbeit zuständig. Außerdem stellt der Landkreis Hausmeister und Wachdienst für die Unterkünfte.
Nach Abschluss des Asylverfahrens werden die geflüchteten Menschen vom jeweiligen Landkreis auf die Städte und Gemeinden zur sogenannten Anschlussunterbringung verteilt. Die Zuständigkeit wechselt dann also auf die Städte und Gemeinden.