Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan In den Hauern

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften nach 13a BauGB "In den Hauern" im Stadtteil Großheppach
Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat der Stadt Weinstadt hat am 04.05.2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „In den Hauern“ im Stadtteil Großheppach gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Dieser Beschluss des Gemeinderats wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften vom 25.05.2022 erg. am 31.03.2023 (Planteil, Textteil und Begründung). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist im Abgrenzungsplan vom 11.05.2022 dargestellt und nachfolgend abgedruckt (unmaßstäblich). Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 2100/6 sowie in Teilen 2098/4 der Gemarkung Weinstadt Großheppach.
Die externe artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme befindet sich auf dem Flurstück 3873 (Gewann Mühlberg, Markung Beutelsbach). Die Anbringung eines Nistkastens erfolgt am Dach der Prinz-Eugen Halle Großheppach, Zügernbergstraße 36.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innentwicklung) i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, weshalb auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der konkreten Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Art umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs (§ 9 Abs. 7 BauGB) des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "In den Hauern"

Der Entwurf des Bebauungsplanes „In den Hauern“ mit Begründung und die örtlichen Bauvorschriften, liegen von

Freitag, den 19.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 23.06.2023

im Flur des Stadtplanungsamts, Poststraße 17, II. OG technisches Rathaus, 71384 Weinstadt Beutelsbach, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Stadtplanungsamt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Zusätzlich zur Planauslage sind der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch unter der Internetadresse www.weinstadt.de/bebauungsplan-indenhauern in elektronischer Form verfügbar. Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse stellungnahmen.indenhauern@weinstadt.de abgegeben werden. Bei Fragen zu den Planunterlagen können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 07151 / 693-259 oder 07151 / 693-319 melden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Stadtplanungsamt Weinstadt