Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. An diesem Tag sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Weinstadt aufgerufen, an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Häufig gestellte Fragen zur Wahl
Wahlberechtigt sind
- alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG,
- die am Wahltag mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Gewählt werden kann am Wahlsonntag
- im Wahllokal von 08:00 bis 18:00 Uhr oder
- per Briefwahl.
Die Adresse des jeweils zuständigen Wahllokals befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Zum Wahllokal mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis oder der Reisepass.
Im Wahllokal erhalten Sie den Stimmzettel.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigte, die bis zu diesem Tag keine Benachrichtigung erhalten haben, können sich beim Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07151 693-300 oder per E-Mail unter briefwahl(at)weinstadt.de melden.
Die Wahlbenachrichtigung sowie der Ausweis oder Reisepass sind am Wahltag ins Wahllokal mitzubringen. Dort erhalten die Wahlberechtigten dann den Stimmzettel.
Briefwahlunterlagen können Sie wie folgt beantragen:
- Online über https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08119091
- QR-Code der Wahlbenachrichtigung
- alternativ schriftlich über den Antrag der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- per Mail an briefwahl(at)weinstadt.de,
unter Angabe des Namens, Geburtsdatum und Anschrift oder - persönlich im Bürgerbüro der Stadt Weinstadt, Marktplatz 1 71384 Weinstadt
Für die Abholung der Briefwahlunterlagen ist keine Terminvereinbarung notwendig. Es ist lediglich ein Ticket am Terminal im Eingangsfoyer zu ziehen, damit die Anliegen der Reihe nach abgearbeitet werden können.
Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich!
| Falls der Versand an eine Urlaubsadresse erfolgen soll, geben sie bitte den genauen Zeitraum an, für den die Versandadresse gültig ist. |
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden per Post verschickt. Da der Versand einige Arbeitstage in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen in zeitkritischen Fällen (z. B. Urlaub), die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus Beutelsbach oder im Bürgerbüro abzuholen. Zur Abholung ist unbedingt die Vorlage des Personalausweises notwendig. Sofern Sie Unterlagen für eine andere Person abholen möchten, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.
| Die Briefwahlunterlagen können erst nach Erhalt der Stimmzettel ausgehändigt oder verschickt werden. Voraussichtlicher Starttermin für das Versenden und Aushändigen der Briefwahlunterlagen ist der 10.02.2025. |
- Bitte verzichten Sie auf Nachfragen, wann Sie Ihre Briefwahlunterlagen erhalten werden. Aufgrund der verkürzten Fristen dieser Bundestagswahl ist eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen nicht vor dem 10.02.2025 möglich.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an einer Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie hierfür einen schriftlichen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin
Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl an das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Wahlberechtigte, die ihren Antrag aufgrund einer früheren Wohnung oder eines früheren gewöhnlichen Aufenthalts in Weinstadt stellen, schicken ihren Antrag per E‐Mail an wahlamt(at)weinstadt.de oder postalisch an:
Stadt Weinstadt
Bürgerbüro – Wahlbüro
Marktplatz 1
71384 Weinstadt
Ehemalige Weinstädter und Weinstädterinnen, die aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, senden ihren Antrag im Original an die oben genannte Postanschrift. Eine Antragstellung per E‐Mail ist für diese Gruppe nicht zulässig. Beispiele für die Wahlberechtigung in diesem Fall finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin