Werden personenbezogene Daten bei einem betroffenen Bürger erhoben, hat die Stadtvewaltung gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine umfangreiche Informationspflicht.
Folgende Informationen sind dem Bürger mitzuteilen:
- Identität des Verantwortlichen
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
- Berechtigtes Interesse
- Empfänger
- Übermittlung in Drittstaaten
Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung weitere Informationen mitzuteilen, die insbesondere notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
- Dauer der Speicherung
- Rechte der Betroffenen
- Widerrufbarkeit von Einwilligungen
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
- Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
- Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir Sie im Rahmen des Art. 13 DSGVO über die Erhebung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben informieren:
- Informationen Datenerhebung | Auftragsbearbeitung
- Informationen Datenerhebung | Ausländerangelegenheiten
- Informationen Datenerhebung | Bauplatzinteressentenliste
- Informationen Datenerhebung | Kindertagesstätten und Schülerbetreuung in Grundschulen
- Informationen Datenerhebung | Bewerbungen und Geschäftspartner
- Informationen Datenerhebung | Einladungsversendung
- Informationen Datenerhebung | Kinder und Jugendliche
- Informationen Datenerhebung | Familienkasse
- Information DSGVO | meldepflichtige Personen
- Allgemeine Informationen Umsetzung DSGVO | Verwaltung Grund- und Gewerbesteuer
- Allgemeine Informationen für meldepflichtige Personen