Antragsformulare für Notbetreuung jetzt online
21.04.2020
Die Notbetreuung für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg wird von kommender Woche an auf weitere berechtigte Personengruppen erweitert. Betroffene Eltern finden die entsprechenden Antragsformulare zum Download auf der Homepage der Stadt Weinstadt und voraussichtlich auch auf der jeweiligen Homepage der Schulen. Die Formulare müssen zusammen mit den Arbeitgeberbescheinigungen bis spätestens Donnerstag, 23. April, um 12:00 Uhr bei der jeweiligen Schule oder Einrichtung sein, damit eine Betreuung gleich ab Montag, 27. April, organisiert werden kann. Nur, wer eine konkrete Bestätigung über die Aufnahme in die Notbetreuung von der Schule oder der Kita bekommt, kann seine Kinder in die Notbetreuung schicken.
Antragsformulare herunterladen:
- Anmeldebogen für die Notbetreuung an KiTas (PDF)
- Anmeldebogen für die Notbetreuung an Schulen (PDF)
- Arbeitgeberbescheinigung (PDF)
Gebühren für die Notbetreuung
Die Stadt Weinstadt war eine der ersten Kommunen, welche die Notbetreuung in der Anfangszeit der Pandemie kostenlos angeboten hat. Oberbürgermeister Michael Scharmann hatte sich früh mit dem Gemeinderat auf kurzem Dienstweg darauf geeinigt, keine Gebühren für die Notbetreuung zu erheben. Bei der ersten Sitzung des Rates während der coronabedingten Einschränkungen am Donnerstag, 23. April, wird darüber auch formal entschieden.Somit schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, für die Übergangszeit vom 17. März bis 26. April die Notbetreuung kostenfrei zu machen. Danach sollen wieder Gebühren erhoben werden, wenn die auf viele weitere Berufsgruppen ausgeweitete Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Die Notfallbetreuung an Schulen zu den üblichen Unterrichtszeiten bleibt selbstverständlich weiter kostenfrei.