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Stadtnachricht

Antragsformulare für Notbetreuung jetzt online


Die Notbetreuung für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg wird von kommender Woche an auf weitere berechtigte Personengruppen erweitert. Betroffene Eltern finden die entsprechenden Antragsformulare zum Download auf der Homepage der Stadt Weinstadt und voraussichtlich auch auf der jeweiligen Homepage der Schulen. Die Formulare müssen zusammen mit den Arbeitgeberbescheinigungen bis spätestens Donnerstag, 23. April, um 12:00 Uhr bei der jeweiligen Schule oder Einrichtung sein, damit eine Betreuung gleich ab Montag, 27. April, organisiert werden kann. Nur, wer eine konkrete Bestätigung über die Aufnahme in die Notbetreuung von der Schule oder der Kita bekommt, kann seine Kinder in die Notbetreuung schicken.

Antragsformulare herunterladen:

„Unsere Schulen und Kindertagesstätten arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der neuen Vorgaben“, betont Oberbürgermeister Michael Scharmann. Dennoch bleibe es eine sehr große Herausforderung, die verschärften Hygienevoraussetzungen herzustellen und gleichzeitig das geeignete Personal dafür bereitzustellen. Deswegen bittet die Stadt Weinstadt um Verständnis für die knappen Fristen. Eine spätere Antragstellung für einen späteren Zeitpunkt der Notbetreuung ist selbstverständlich möglich.  
   

Gebühren für die Notbetreuung

Die Stadt Weinstadt war eine der ersten Kommunen, welche die Notbetreuung in der Anfangszeit der Pandemie kostenlos angeboten hat. Oberbürgermeister Michael Scharmann hatte sich früh mit dem Gemeinderat auf kurzem Dienstweg darauf geeinigt, keine Gebühren für die Notbetreuung zu erheben. Bei der ersten Sitzung des Rates während der coronabedingten Einschränkungen am Donnerstag, 23. April, wird darüber auch formal entschieden.
 
Somit schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, für die Übergangszeit vom 17. März bis 26. April die Notbetreuung kostenfrei zu machen. Danach sollen wieder Gebühren erhoben werden, wenn die auf viele weitere Berufsgruppen ausgeweitete Notbetreuung in Anspruch genommen wird.  Die Notfallbetreuung an Schulen zu den üblichen Unterrichtszeiten bleibt selbstverständlich weiter kostenfrei.

Landesvorgaben:

Das Land Baden-Württemberg hat folgende Vorgaben für die erweiterte Notbetreuung erlassen: Die Notbetreuung findet wie bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besucht, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt. Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße, in Schulen höchstens die Hälfte des für die jeweilige Schulart geltenden Klassenteilers. Da auch in der Notbetreuung der Infektions- und Gesundheitsschutz immer Vorrang hat, kann die Kitaleitung gemeinsam mit dem Einrichtungsträger die Gruppengröße reduzieren, falls sich andernfalls die Infektionsschutzregeln nicht einhalten lassen. In der Kindertagespflege sind Gruppen mit bis zu fünf Kindern in der Notbetreuung zulässig.