Zeitungsstapel

Stadtnachricht

Erster eigener Mietspiegel für Weinstadt


Differenzierte Daten für alle Stadtteile – Oberbürgermeister Scharmann: „Aussagekräftige und verlässliche Informationsgrundlage“

Die Stadt Weinstadt wird – wenn der Gemeinderat in seiner Sitzung am Vorabend zustimmt – am kommenden Freitag, 5. Februar, ihren ersten eigenen Mietspiegel veröffentlichen, der im vergangenen Jahr eigens erstellt worden ist. Darin zu finden sind unter anderem differenzierte Daten – jeweils aufgeteilt nach einzelnen Ortsteilen und darin wiederum in unterschiedliche Lagen. Bislang hatte die Stadt den einfachen Mietspiegel von Waiblingen mit einer zeitlichen Verzögerung auf Weinstadt übertragen. Allerdings ist diese Vorgehensweise nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe nicht mehr zulässig – weswegen der Gemeinderat im Mai 2020 für die Erstellung eines eigenen, sogenannten „einfachen Mietspiegels“ für die Stadt Weinstadt votiert hatte. Kostenpunkt: einmalig 6.500 Euro mit Fortführungskosten von 2.800 Euro alle zwei Jahre.
 
„Dieser erste eigene Mietspiegel für unsere Stadt soll den Mietern und Vermietern eine aussagekräftige und verlässliche Informationsgrundlage über das Preisniveau im Mietwohnungsmarkt in Weinstadt geben“, sagt Oberbürgermeister Michael Scharmann. Erstellt wurde der Mietspiegel vom Statistikbüro Stein in Zusammenarbeit mit dem DMB Mieterverein Waiblingen und Umgebung e.V. und dem Haus und Grundbesitzerverein Waiblingen, Winnenden und Umgebung e.V..
In dem neuen Dokument wird auf 32 Seiten erklärt, wie der Mietspiegel funktioniert, wo er gilt und wie man etwa unterschiedliche Ausstattungsmerkmale in die Berechnung der Miete mit einbezieht. Auch ein Straßenverzeichnis ist dort zu finden, um auch herauszulesen, in welcher Zone sich das Haus beziehungsweise sich die Wohnung befindet. „Dieser Mietspiegel informiert somit zuverlässig und transparent über die ortsübliche Vergleichsmiete in Weinstadt und trägt so dazu bei, dass sich die Mietparteien leichter auf eine angemessene Miethöhe einigen können“, betont Scharmann.
 
Von Freitag, 5. Februar an steht nun der neue Mietspiegel als Druckversion mit einem Berechnungsschema und auch im Internet mit einem Online-Rechner zur Verfügung
zum Mietspiegel mit Online-Rechner