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Stadtnachricht

Weinstadt bekommt drei Millionen Bundesförderung für das geplante neue Funktionshallenbad am Bildungszentrum


Nun ist es offiziell: Die Stadt Weinstadt erhält eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für das geplante Hallenbad im Bildungszentrum. Das Programm unterstützt größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen und regionaler Wirkung.
„Ich bin überglücklich, dass unser Förderantrag so erfolgreich war“, sagt Oberbürgermeister Michael Scharmann nach dem Erhalt der frohen Botschaft. „Das ist ein riesiger Erfolg für ganz Weinstadt! Mit dieser enormen finanziellen Förderung aus dem Bundesprogramm haben wir jetzt alle Chancen, unsere Pläne gemeinsam mit den Stadtwerken erfolgreich umzusetzen und damit dieses Thema endlich zu einem tollen Ergebnis für alle zu bringen.“ Darüber hinaus unterstreiche der erfolgreiche Antrag auch die hervorragende Arbeit der überaus leistungsfähigen Stadtwerke Weinstadt, so Scharmann weiter.
 
Das Thema „Bäder in Weinstadt“ beschäftigt Stadtverwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft seit Langem. Auf der Grundlage einer neuen Machbarkeitsstudie sowie neu geschaffener Förderprogrammen hatte sich im vergangenen Jahr die realistische Möglichkeit eröffnet, die Planungen für ein neues Funktionshallenbad am Bildungszentrum in Angriff zu nehmen.
Nachdem der bauliche Zustand des Stiftsbads in den vergangenen Jahren immer häufiger zur Sorge Anlass gegeben hatte, und die Weinstädter Bäder insgesamt jährlich steigende Unterhaltungs- und Sanierungskosten aufweisen, nahm zuletzt der Handlungsdruck spürbar zu, mittelfristig eine tragfähige Lösung für das Thema Bäder in Weinstadt zu finden. Die von Oberbürgermeister Michael Scharmann 2019 in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie setzten die Stadtwerke in der Folge gemeinsam mit erfahrenen Bäderplanern sowie dem Technischen Dezernat der Stadtverwaltung um. Der Gemeinderat wurde über die Ergebnisse in einer Klausurtagung im Oktober 2020 informiert, hat dann in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Oktober die Eckdaten der Projektskizze beschlossen und die Verwaltung mit der Einreichung dieser beauftragt. In der Gemeinderatssitzung herrschte große Einigkeit unter den Räten. So äußerten sich alle Fraktionsvorsitzenden positiv zu den ausführlich vorgestellten und auch vorbesprochenen Plänen zum Neubau eines Funktionshallenbads. Der Beschlussvorschlag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Eine Bestandsaufnahme

Das Stiftsbad sollte sowohl vom Gebäudezustand als auch der gesamten technischen Ausstattung her dringend einer Generalsanierung unterzogen werden, um einen planbaren Weiterbetrieb gewährleisten zu können. Bei einer wirtschaftlichen Betrachtung der Situation sowie den heutigen Anforderungen an ein Hallenbad wäre ein Badneubau einer Generalsanierung nach Expertenmeinung vorzuziehen. Selbst nach einer Sanierung würde ein für den Sportbetrieb ungenügendes 20m Becken, ein ungenügendes Raumprogramm im Bereich Umkleide/Sanitär, die nicht vorhandene Barrierefreiheit und nicht ausreichende Beckenumgangsbreiten verbleiben. Darüber hinaus müssten für die neue Gebäudetechnik zusätzliche Technikräume angebaut werden. Klarheit über das weitere Vorgehen mit dem Stiftsbad würde auch die Entwicklung des Neubaus der Grundschule Beutelsbach mit Kinderhaus auf diesem Grundstück vereinfachen.

Die Stadtwerke Weinstadt als Badbetreiber

In vielen Städten und Gemeinden werden oder wurden Bäderbetriebe in die Stadtwerke integriert. Es liegt daher nahe, bei der Planung eines neuen Bades die etwaige Integration in den Eigenbetrieb Stadtwerke näher zu beleuchten. Der Hauptvorteil der Integration des Bads in die Stadtwerke stellt die Möglichkeit dar, Gewinne aus den Versorgungsbetrieben (Strom/Gas/Wärme/Wasser) mit den Verlusten des Bäderbetriebs zu verrechnen. Der Versorgungsbetrieb sowie der Bäderbetrieb stellen steuerrechtlich einen sogenannten „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) dar. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, diese BgA zusammenzufassen. Mit diesem „steuerlichen Querverbund“ (QV) können die Ertragsteuern auf den Jahresgewinn deutlich reduziert werden. Die steuerlichen Voraussetzungen für einen Verlustausgleich würden im Rahmen einer verbindlichen Auskunft mit dem Finanzamt Waiblingen geprüft.

Mögliche Varianten eines neuen Funktionshallenbads

Grundsätzlich werden zwei Varianten eines möglichen Funktionshallenbades konkreter beleuchtet:
 
Die Variante 1 besteht aus einem 25-Meter Becken mit vier Bahnen, einem Lehrschwimmbecken sowie einem Kleinkindbereich. Diese Variante hat eine gesamte Wasserfläche von rund 395 m², wobei das Sportbecken einen Anteil von rund 255 m² hat.
 
Die Variante 2 dagegen besteht aus einem 25-Meter Becken mit sechs Bahnen, zwei Sprungtürmen (1m und 3m), einem Lehrschwimmbecken sowie einem Kleinkindbereich. Diese Variante 2 hat eine gesamte Wasserfläche von rund 520 m². Davon entfallen auf das Sportbecken rund 380 m². Der Umkleidebereich wurde gegenüber Variante 1 um eine Gruppenumkleide erweitert.
 
Im Raumprogramm beider Badvarianten ist ein Lehrschwimmbecken mit 8,00m x 12,50m enthalten. In der Kostenschätzung ist in diesem Becken ein Hubboden, der auf eine Wassertiefe von 0,00m bis 1,80m einstellbar ist, enthalten. Dadurch gibt es viele Nutzungsmöglichkeiten auch für ein erweitertes Kursangebot.
Ebenso ist bei beiden Badvarianten vorgesehen, die Südfassade in den Sommermonaten durch Schiebefenster weitgehend öffnen zu können. Somit kann auch ein kleiner Außenbereich zum Aufenthalt im Sommer von Anfang an mit angeboten werden. Durch diese Bauweise wäre auch eine Ganzjahresnutzung des Bades möglich.
 
Vor dem Hintergrund des Bedarfs an Schulschwimmen, den Anforderungen der Vereine sowie eines parallel zu betreibenden öffentlichen Badebetriebs ist Variante 2  voraussichtlich zielführender. Ob eine Sprunganlage erforderlich ist, soll im weiteren Prozess auch in enger Abstimmung mit den zukünftigen Nutzern besprochen  werden.

Die verkehrliche Erschließung

Im Jahr 2016 wurde ein Rahmenplan für die künftige Entwicklung des Bildungszentrums und angrenzender Bereiche erarbeitet. Neben einem möglichen Standort für ein neues Feuerwehrgerätehaus war sowohl die Verortung des Sportvereinszentrums als auch ein möglicher Standort für ein Hallenbad im Bildungszentrum Gegenstand der damaligen Untersuchung. Im September 2020 wurde dieser Rahmenplan mit folgenden Zielen fortgeschrieben:
  •  Alternativstandort für eine weitere Dreifeldsporthalle aufzeigen
  • Erweiterungsmöglichkeiten des Parkplatzangebotes aufzeigen
  • Verkehrliche Erschließung für Badbesucher erfolgt über die Beutelsbacher Straße und die dort angeordneten Parkplätze
  • Verkehrliche Erschließung des Bildungszentrums über die Pestalozzistraße neu regeln um zusätzlichen Verkehr zu vermeiden
  • Erweiterungsflächen für die Schulen des Bildungszentrums aufzeigen
  • Hallenbad soll städtebaulich so verortet werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch die Erweiterung um ein Freibad möglich ist
Im nächsten Planungsschritt werden sowohl diese verkehrlichen Zielsetzungen der Rahmenplanung weiter vertieft und ausgearbeitet, als auch die Öffentlichkeit beteiligt.

Außenansicht des geplanten Funktionshallenbads