Zeitungsstapel

Stadtnachricht

Wegen bundesweiter Notbremse: Schulen wechseln in den Fernunterricht – Kitas in die Notbetreuung


In den Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Stadt Weinstadt wird es von Montag, 26. April, nur noch eine Notbetreuung für Kinder geben. Grund ist die vom Bundestag beschlossene sogenannte Bundesnotbremse, die am Samstag, 24. April, in Kraft tritt. Diese besagt unter anderem, dass über einer kreisweiten Inzidenz von 165 pro 100.000 Einwohner kein Präsenzunterricht und auch kein regulärer Betrieb der Kitas stattfinden darf. Ziel ist es, die Kontakte noch stärker zu reduzieren und damit der dritten Welle des Infektionsgeschehens Herr zu werden.

Um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Eltern an die jeweilige Einrichtung – ob Schule oder Kita – wenden. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Für die Meldung des Bedarfes genügt eine entsprechende Selbstauskunft.

Angesichts der Unklarheit, wie lange diese Schießung dauern wird, hat sich die Stadt Weinstadt entschieden, den Gebühreneinzug zum Fälligkeitstermin Mai zunächst auszusetzen. Selbstzahler müssen ebenfalls zunächst keine Betreuungsgebühren überweisen. Es ist vorgesehen, dem Gemeinderat erneut einen Gebührenverzicht zum Beschluss vorzulegen, sofern Notbetreuung nicht oder in einem geringeren Maße als die übliche Betreuung in Anspruch genommen wird. Sofern der Gemeinderat dem zustimmt, würden die Gebühren dann nach Ablauf des Monats Mai im Nachhinein entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben.

Die Stadt Weinstadt bittet die Eltern eindringlich, zur Kontaktreduzierung beizutragen und nur dann von der Notbetreuung Gebrauch zu machen, wenn dies unbedingt erforderlich ist.