3G-Pflicht für Rathäuser entfällt ab Mittwoch, 23. Februar
23.02.2022
Die Rathäuser und alle anderen Verwaltungsgebäude in Weinstadt dürfen nach der Änderung der Corona-Verordnung des Landes ab Mittwoch, 23. Februar, wieder ohne einen 3G-Nachweis betreten werden. Es gelten die allgemeinen Öffnungezeiten
Bitte beachten Sie, dass die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske weiterhin besteht.