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Stadtnachricht

Gemeinderat verabschiedet städtebaulichen Rahmenplan für Wohngebiet in Endersbach


Gemeinderat verabschiedet städtebaulichen Rahmenplan für Wohngebiet in Endersbach südlich des Bahnhofs – Rahmenplan als informelles Instrument der Stadtentwicklung – Orientierung für Bewohner, Eigentümer, Architekten und Stadtverwaltung

Der Gemeinderat der Stadt Weinstadt hat bei seiner jüngsten Sitzung am gestrigen Donnerstagabend, 24. Juni, einen städtebaulichen Rahmenplan für das Wohngebiet südlich des Endersbacher Bahnhofes verabschiedet. Dieser Rahmenplan ist ein informelles Instrument der Stadtentwicklung. Darin werden städtebauliche Zielsetzungen und Entwicklungsperspektiven für das Quartier aufgezeigt und festgelegt. Gleichzeitig dient der Plan als Orientierungshilfe für Eigentümer, Architekten und Stadtverwaltung bei der Planung und Bearbeitung von Bauvorhaben, da eine breit aufgestellte Analyse des Bestandes im Vorfeld erstellt wurde. Der Plan ist zudem auch so durchdacht und konzipiert, dass sein Grobgerüst in Zukunft auf weitere Wohngebiete übertragen werden kann.

„Wir wollen mit diesem Rahmenplan klare und nachvollziehbare Planungsprinzipien für alle aufstellen“, sagt Oberbürgermeister Michael Scharmann: „Wir haben jetzt eine moderate Lösung – also einen guten Mittelweg – für die Weiterentwicklung und Nachverdichtung des Quartiers südlich des Endersbacher Bahnhofs“, so Scharmann weiter. Der Rahmenplan berücksichtige sowohl die Schaffung von Wohnraum als auch wichtige Belange der Umwelt und des Klimas. Weinstadt orientiert sich dabei an der Zielvorgabe der Bundesregierung. Diese möchte den Flächenverbrauch bis 2030 auf 30 Hektar pro Tag bundesweit senken. „Mit diesem Rahmenplan wird die Innenentwicklung gestärkt – und zwar mit gut aufeinander abgestimmten Gestaltungsrichtlinien, die auch die Belange der Bewohner berücksichtigen“, sagt Scharmann.

„Einfache Baupläne“ für Bahnhofsquartier

Das Quartier südlich des Bahnhofs – also zwischen der Bahnhofstraße im Norden und der Beutelsbacher Straße im Süden – wurde zwischen den 1920er und 1940er Jahren schrittweise von West nach Ost aufgesiedelt. Dabei wurden insgesamt vier Bebauungspläne aufgestellt, welche die städtebauliche Entwicklung regeln sollten. Diese Pläne gelten heutzutage allerdings nur als sogenannte „einfache Baupläne“, weil sie zwar einige Vorgaben wie Baugrenzen oder Grünzonen festlegen, ansonsten aber kaum oder keine weiteren Angaben etwa zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung machen.

Bebauungscharakter hat sich unterschiedlich entwickelt

Während der östliche Bereich des Gebiets noch eine weitgehend homogene und gestalterisch prägende Bebauung der damaligen Bauepoche aufweist, hat sich der westliche Bereich durch Neubauten und für die zentrale Lage untypische gewerbliche Nutzungen bereits in Teilen stark verändert – hier haben sich dadurch sehr unterschiedliche Gebäudetypologien entwickelt.

Rahmenplan definiert Gestaltungsrichtlinien

Daher werden mit dem Rahmenplan Gestaltungsrichtlinien definiert, die als eine Art Richtschnur zu verstehen sind und die künftige städtebauliche Entwicklung des Gebiets lenken sollen. Dabei wurden städtebauliche, klimatische und verkehrliche Aspekte berücksichtigt. Der Rahmenplan kann im Übrigen durch örtliche Bauvorschriften baurechtlich gesichert oder in einen Bebauungsplan überführt werden. „Der Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, das eine Arbeitshilfe für die Verwaltung in der Baugenehmigungspraxis darstellt“, erklärt Scharmann. „Das ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten“, betont der Oberbürgermeister.

Wer sich für den städtebauliche Rahmenplan interessiert, kann diesen beim Stadtplanungsamt Weinstadt während den üblichen Öffnungszeiten einsehen. Zudem wird der Rahmenplan zeitnah im BürgerGIS zur Verfügung stehen.