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Stadtnachricht

Neue Corona-Landesverordnung: künftig 3G in Stadtbücherei und Museen


Die neue Corona-Verordnung des Landes, die seit 16. August in Kraft ist, enthält Regelungen, die auch den Betrieb der Stadtbücherei sowie der Museen in Weinstadt betreffen. Fortan dürfen nur Besucher die Bücherei und die Museen nur mit einem sogenannten 3G-Nachweis betreten, also entweder geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen Antigen-Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die entsprechenden Nachweise müssen auf Nachfrage des Personals in der Stadtbücherei und den Museen vorgelegt werden. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die noch zur Schule gehen bzw. in Ausbildung sind. Wer bei der Stadtbücherei lediglich vorbestellte Bücher abholen oder ausgeliehene Bücher zurückgeben möchte, benötigt ebenfalls keinen 3G-Nachweis.