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Stadtnachricht

Lärmaktionsplan Stufe 3: Beschlussempfehlung des Technischen Ausschusses


Der Technische Ausschuss der Stadt Weinstadt hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. Dezember, mit dem Lärmaktionsplan Stufe 3 befasst und sich auf einen Beschlussvorschlag für den Gemeinderat geeinigt. So soll auf drei lärmbelasteten Straßen im Stadtgebiet die Geschwindigkeit reduziert werden. Der Gemeinderat der Stadt Weinstadt wird sich in seiner kommenden Sitzung am Donnerstag, 16. Dezember, abschließend mit dem Thema befassen.

Straßenlärm soweit das Ohr reicht. Was für den einen als Vergnügen zählt, ist des anderen Leid. Das gilt auch für einige Bewohnerinnen und Bewohner Weinstadts. So haben es Messungen des Ingenieurbüros Bernard Gruppe ZT GmbH an einzelnen Tagen im Juli, August und September ergeben, welche die Stadt Weinstadt in Auftrag gegeben hatte.

Berechnet wurde die Lärmausbreitung an allen Straßen im Stadtgebiet, die einen durchschnittlichen Tagesverkehr (Montag bis Sonntag, Mittelwert eines ganzen Jahres) von 8.200 Fahrzeuge pro 24 Stunden und mehr aufweisen. Dabei wurden folgende Straßen untersucht: Bundesstraße B 29, Landesstraße L 1199, Kreisstraße K 1855 (Schorndorfer Straße), Kreisstraße K 1862 (Stuttgarter Straße, Schurwaldstraße), Gemeindestraße Strümpfelbacher Straße bis Waiblinger Straße und Gemeindestraße Cannonstraße.

„Lärm macht krank. Deswegen ist es besonders wichtig, die Bürgerinnen und Bürgern an stark befahrenen Straßen zu schützen und das Tempolimit auf bestimmten Abschnitten zu senken“, sagt Oberbürgermeister Michael Scharmann. Die Stadt Weinstadt sieht den Lärmaktionsplan nicht nur als Pflichtaufgabe, sondern als Chance, nachhaltig die Lebensbedingungen in der großen Kreisstadt zu verbessern, betont Scharmann weiter.

Lärmschutz durch Geschwindigkeitsbegrenzung

Nun ist Handeln gefragt, um die Belastung für Bürgerinnen und Bürger einzudämmen, die auf Straßen mit einer hohen Lärmbelästigung wohnen. Wenn der Gemeinderat endgültig zustimmt, dann sollen an drei Lärmschwerpunkten (LSP) folgende Maßnahmen ergriffen werden:  An der Ortsdurchfahrt Beutelsbach (Stuttgarter Straße, Schurwaldstraße) (LSP 1) soll fortan mit einer Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gefahren werden. Zudem wird die Geschwindigkeit auf der Strümpfelbacher Straße im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (LSP 2) auf 20 Stundenkilometer reduziert. Des Weiteren ist die Schorndorfer Straße (LSP 3) vom Kreisverkehr am Viadukt bis zum Kreisverkehr bei der Großheppacher Straße im Zeitraum von
22 Uhr bis 6 Uhr mit 30 Stundenkilometern zu befahren.

Weitere Berechnungen und Maßnahmen sind geplant

Die Stadt Weinstadt wird auch weitere Straßenabschnitte, die bislang nicht im LAP enthalten sind, auf ihre Lärmbelastung untersuchen. Dies erfolgt in einem stadtweiten Gesamtprojekt, der sogenannten Integrierten Mobilitätsentwicklungsplanung (IMEP). In diesem auf mehrere Jahre angelegte Projekt soll ein umfassendes Verkehrsentwicklungskonzept für die Stadt Weinstadt erstellt werden, das sukzessive umgesetzt werden soll.

Lärmaktionsplan Stufe 3:

Mit der Ermittlung von Verkehrsdaten ist die Stadt ihrer Pflicht – resultierend aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie – nachgekommen und hat in den Sommermonaten eine Lärmkartierung sowie eine Lärmaktionsplanung (LAP) zur Stufe 3 vorgenommen. Die Stufe 3 stellt im Wesentlichen eine Prüfung und eine Validierung der neuesten Kartierungsergebnisse der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Bundes- und Landesstraßen dar. Des Weiteren die Kartierung von Kreis- und Gemeindestraßen durch die Stadt Weinstadt. Infolgedessen werden Lärmschwerpunkte identifiziert, so sieht die EU-Richtlinie vor Umgebungslärm für Bürgerinnen und Bürger einer Stadt wenn möglich zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern, sodass es nicht zu schädlichen Auswirkungen für diese kommt.