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Stadtnachricht

Neue Hundesteuermarken ab 2023: Achteckig, aus Edelstahl und für mehrere Jahre gültig


In diesen Tagen werden in Weinstadt die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2023 zugestellt. Mit dem Hundesteuerbescheid erhalten die Hundehalter für jeden angemeldeten Hund eine neue Steuermarke, da sich die Nummern der Steuermarken geändert haben. Die neue Hundesteuermarke ist achteckig und aus Edelstahl. Sie ist ab 2023 wieder für mehrere Jahre gültig. Die bisherige tropfenförmige Steuermarke verliert damit ihre Gültigkeit.

Hundehalter werden gebeten, die neue Hundesteuermarke mit Hilfe des beigefügten Splintringes am Halsband des Hundes zu befestigen. Außerhalb des eigenen Grundstückes muss der Hund die gültige Hundesteuermarke sichtbar tragen. An der Marke ist zu erkennen, dass der Hund angemeldet ist. Wird ein entlaufener Hund gefunden, hilft die Steuermarkennummer zur Feststellung des Besitzers.

Bei Verlust der Hundesteuermarke gibt es beim Steueramt eine Ersatzmarke, für die eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro erhoben wird. Endet die Hundehaltung, dann ist der Hund innerhalb eines Monats abzumelden. Das dafür notwendige Formular gibt es beim Bürgerbüro oder beim Steueramt der Stadt Weinstadt. Das Formular ist auch auf der Website der Stadt unter www.weinstadt.de zu finden. Das ausgefüllte Formular samt Hundesteuermarke ist beim Steueramt abzugeben. Beim Tod des Hundes wird ein Nachweis vom Tierarzt benötigt. Weiter Auskünfte erteilt das Steueramt Weinstadt unter der Telefonnummer (07151) 693-281.