Bau-Turbo mit Augenmaß: Weinstadt schafft Rahmen für neuen Wohnraum
Mit dem Beschluss der Leitlinien, des Verfahrensablaufs und der Anpassung der Hauptsatzung schafft die Stadt Weinstadt einen verbindlichen Rahmen, um die neuen Möglichkeiten des Baugesetzbuchs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus gezielt zu nutzen. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum schneller zu ermöglichen und gleichzeitig eine qualitätsvolle und geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
„Wir wollen den Wohnungsbau dort beschleunigen, wo er städtebaulich sinnvoll ist. Der Bau-Turbo ist für uns kein Freibrief, sondern ein Werkzeug, das wir gezielt einsetzen. Entscheidend bleibt, dass neue Projekte zu Weinstadt passen und eine gute Qualität für unsere Stadtteile und die Menschen vor Ort schaffen“, sagt Oberbürgermeister Michael Scharmann.
Die beschlossenen Leitlinien regeln, nach welchen Kriterien Bau-Turbo-Verfahren geprüft und entschieden werden. Im Mittelpunkt stehen die Einbindung in die städtebauliche Entwicklung, die Qualität der Planung sowie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Bei größeren Wohnbauprojekten im Geschosswohnungsbau sind ab einer zusätzlichen Wohnfläche von 500 Quadratmetern grundsätzlich 25 Prozent geförderter Wohnraum sowie Anforderungen an barrierefreies Bauen umzusetzen. Davon ausgenommen sind Vorhaben von Baugenossenschaften, da diese bereits vergleichbare Ziele verfolgen.
Mit dem Beschluss wurden außerdem die Zuständigkeiten und der Ablauf für Bau-Turbo-Verfahren festgelegt. Über kleinere Nachverdichtungsprojekte im Innenbereich bis sieben Wohneinheiten entscheidet künftig der Technische Ausschuss. Der Gemeinderat entscheidet über größere Vorhaben ab acht Wohneinheiten, Fälle im Außenbereich sowie atypische Sonderfälle.
Weitere Informationen zu den Leitlinien und Entscheidungskriterien für beschleunigten Wohnungsbau in Weinstadt finden sich online unter weinstadt.de/stadtrecht