Jugendbeteiligung
Was macht eine Stadt für Kinder und Jugendliche lebenswert?
Das herauszufinden und dafür Sorge zu tragen, dass für alle Kinder und Jugendlichen positive Lebensbedingungen bestehen, ist gesetzlicher Auftrag des Stadtjugendreferats (§ 1 SGB VIII). Am besten gelingt dies natürlich, wenn sich die Betroffenen selbst so viel wie möglich an einer kinder- und jugendgerechten Stadtentwicklung beteiligen.
Alle Angebote des Stadtjugendreferats können von Kindern und Jugendlichen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Besonders im Haus der Jugendarbeit ist diese Form der Beteiligung tägliche Praxis. So werden Kinder und Jugendliche zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt und hingeführt.
Im Jugendgemeinderat haben Jugendliche ab 2013 in Weinstadt die Möglichkeit sich direkt im lokalpolitischen Feld einzubringen.
Das herauszufinden und dafür Sorge zu tragen, dass für alle Kinder und Jugendlichen positive Lebensbedingungen bestehen, ist gesetzlicher Auftrag des Stadtjugendreferats (§ 1 SGB VIII). Am besten gelingt dies natürlich, wenn sich die Betroffenen selbst so viel wie möglich an einer kinder- und jugendgerechten Stadtentwicklung beteiligen.
Alle Angebote des Stadtjugendreferats können von Kindern und Jugendlichen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Besonders im Haus der Jugendarbeit ist diese Form der Beteiligung tägliche Praxis. So werden Kinder und Jugendliche zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt und hingeführt.
Im Jugendgemeinderat haben Jugendliche ab 2013 in Weinstadt die Möglichkeit sich direkt im lokalpolitischen Feld einzubringen.