Es ist wieder so weit. Weinstadts Jugend wählt seinen neuen Jugendgemeinderat. In der Zeit vom 20. bis zum 30. März 2023 hast du die Wahl.
Auf dieser Seite kannst du dich genau über die Wahl informieren und ab 20. März auch wählen.
Wahl 2023
Am 20. März 2023 um 08:00 Uhr öffnet das Online-Wahllokal, wo du deine Stimmen abgeben kannst:
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Fragen und Antworten rund um die Wahl
Der Jugendgemeinderat hat seit seiner Einführung im Jahr 2013 schon viel für euch Jugendliche erreicht und großen Einfluss auf die jugendgerechte Weiterentwicklung Weinstadts genommen. Und dies ist tatsächlich nur eine Auswahl:
- Neubau des Skateparks auf dem Jugendfreizeitgelände am Weinstadt-Stadion (1. JGR)
- Errichtung der Street-Workout und Parcoursanlage im Bürgerpark „Grüne Mitte“ (3. JGR)
- Errichtung des Beachvolleyballfeldes im Stadtteil Schnait (5. JGR)
- Neubau der Grillstelle Karlstein (3. JGR)
- Neubau des Jugendgrillplatzes auf dem Jugendfreizeitgelände (4. JGR)
- Neubau der Grillstelle Schönbühl (4. JGR)
- Freies WLAN in Weinstadt
- im „Haus der Jugendarbeit“ (2. JGR)
- an der Mensa am Bildungszentrum (2. JGR)
- am Busbahnhof am Bahnhof Endersbach (4. JGR)
- im Bürgerpark „Grüne Mitte“ (4. JGR – folgt 2023)
- Mühlwiesen Großheppach, Rathaus Beutelsbach, Jugendfreizeitgelände am Weinstadt-Stadion (5. JGR - Antrag aktuell gestellt)
- Schaffung neuer legaler Graffitiflächen (4. JGR)
- Verbesserung der Ausleuchtung von Rad- und Schulwegen in Schnait / Ringstraße und zwischen Beutelsbach und Endersbach entlang des Schweizerbachs (4. JGR)
- Pflanzung von rund 30 Bäumen durch Teilnahme an der bundesweiten Aktion „Einheitsbuddeln“ in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (4. und 5. JGR)
- Aufstellen zusätzlicher Mülleimer an Schulwegen entlang der Beutelsbacher Straße (4. und 5. JGR)
- Kostenlose Menstruationsartikel an Schulen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (5. JGR – ab Mitte 2023)
- Vorschlag für ein „fahrradfreundliches Weinstadt“ (5. JGR)
- Durchführung einer Handysammelaktion (4. und 5. JGR)
- Durchführung der Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ (4. und 5. JGR)
- Durchführung einer digitalen Schnitzeljagd (4. und 5. JGR)
- Organisation eines Kleidertausches (5. JGR)
- Organisation einer Impfaktion am Bildungszentrum (5. JGR)
- Organisation des ersten „Holifestivals“ in interkommunaler Zusammenarbeit mit dem JGR Remshalden (5. JGR)
Schau Dir an, über welche Rechte und Möglichkeiten der Jugendgemeinderat verfügt:
Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die zwischen dem 31. März 2004 und dem 30. März 2009 geboren wurden und seit mindestens 30. Dezember 2022 in Weinstadt (Erstwohnsitz) gemeldet sind. Deine Nationalität oder Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Gewählt wird ab 20. März 2023, 08:00 Uhr nur im Internet hier über diese Seite.
Du erhältst rechtzeitig vor der Wahl mit der Post Deine persönliche Wahlbenachrichtigung, die genaue Informationen enthält. Wichtig: Du hast 13 Stimmen. Davon kannst Du den einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten je eine, zwei oder maximal drei Stimmen geben.
Für den Jugendgemeinderat dürfen alle wahlberechtigten Jugendlichen kandidieren, wenn sie nicht schon Mitglied im Gemeinderat der Stadt Weinstadt sind.