Bitte beachten Sie | Haben Sie uns für die Schulkindbetreuung eine Abbuchungsermächtigung erteilt, wird die Gebühr für die Ferienbetreuung vom gleichen Konto eingezogen. In allen anderen Fällen überweisen Sie die Gebühr nach Erhalt der Platzzusage / des Gebührenbescheids unter Angabe des Buchungszeichens auf das dort genannte Konto der Stadtkasse Weinstadt.