Dienstleistung

Veranstaltung in Weinstadt anmelden

„Ein Leben ohne Feste, gleicht einer weiten Reise ohne Einkehr“ (Demokrit)

Feste und Veranstaltungen sind ein nicht mehr weg zu denkender Teil unseres gesellschaftlichen Lebens.
Aber alle Veranstaltungen haben eines gemeinsam: Sie müssen sorgfältig geplant, von verschiedenen Behörden genehmigt und gewissenhaft durchgeführt werden.
 
Dabei müssen laut Versammlungsstättenverordnung (VStättV) einige Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Rettungswege, Toilettenräume, Bestuhlung, Sicherheitsbeleuchtung, usw. welche in der nachfolgenden Übersicht zusammengestellt sind.

Für Veranstaltungen in bereits genehmigten Räumen (z. B. Gaststätten, Vereinsheimen) bedarf es keiner Genehmigung nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättV).

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Mitarbeiter
  • Sekretariat der Amtsleitung | Gaststätten- und Gewerberecht
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Veranstaltungen der Kategorie A

Definition nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättV):

  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, deren Besucherbereich weniger als 200 Besucher fasst, ODER
  • Versammlungsstätten im Freien, deren Besucherbereich weniger als 1.000 Besucher fasst, ODER
  • Sportstadien, die weniger als 5.000 Besucher fassen.

Sie benötigen folgende Unterlagen zur Beantragung einer Veranstaltung der Kategorie A:

Übersicht: Benötigte Unterlagen zur Beantragung einer Veranstaltung der Kategorie A (PDF)


Pläne

  • Lageplan inkl. Standplan, sowie ggf. Standorte Beleuchtung und Feuerwerk
  • Lageplan Wiesenparkplatz

Telefonliste der Ansprechpartner

Parkplatzkonzept

  • Nachweis über ausreichende Parkplätze für die zu erwartende Besucherzahl

ggf. Antrag auf Schankerlaubnis (PDF) (benötigt sofern alkoholische Getränke ausgeschenkt werden)
ggf. Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (PDF)  (benötigt sofern Plakate auf öffentlichem Verkehrsraum aufgehängt werden)
ggf. Antrag auf Überlassung öffentlicher Verkehrsfläche, mit Lageplan (PDF) (benötigt sofern Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfindet)


Fristen:

Bitte reichen Sie den Antrag mit den benötigten Unterlagen mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein.


Veranstaltungen der Kategorie B

Definition nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättV):

Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, deren Besucherbereich mehr als 200 Besucher fasst, ODER
Versammlungsstätten im Freien, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst, ODER
Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen.

Sie benötigen folgende Unterlagen zur Beantragung einer Veranstaltung der Kategorie B:

Übersicht: Benötigte Unterlagen zur Beantragung einer Veranstaltung der Kategorie B (PDF)

Pläne

  • Lageplan inkl. Standplan, sowie ggf. Standorte  Beleuchtung und Feuerwerk                                                                                          
  • Lageplan Wiesenparkplatz

Telefonliste der Ansprechpartner
Parkplatzkonzept                                                                         

  • Nachweis über ausreichende Parkplätze für die zu erwartende Besucherzahl
  • Parkleitsystem mit Plan, Beschilderung und Auflistung
  • Behindertenparkplätze
  • Vorschlag zur Parkraumbewirtschaftung

ggf. Antrag auf Schankerlaubnis (PDF) (benötigt sofern alkoholische Getränke ausgeschenkt werden)
ggf. Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (PDF) (benötigt sofern Plakate auf öffentlichem Verkehrsraum aufgehängt werden)
ggf. Antrag auf Überlassung öffentlicher Verkehrsfläche, mit Lageplan (PDF) (benötigt sofern Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfindet)
Sicherheitskonzept

  • Flucht und Rettungswegeplan
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Sanitätskonzept
  • ggf. Security mit Lageplan, Einsatzkonzept und
  •  Einsatzplan

Ausstellerverzeichnis


Fristen:

Bitte reichen Sie den Antrag mit den benötigten Unterlagen mindestens 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein.


Veranstaltungen in den Weinbergen

Kriterienkatalog für Veranstaltungen in den Weinbergen der Stadt Weinstadt (PDF)

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Zugehörigkeit zu