Elektronische Rechnung einreichen (E-Rechnung)
Die Stadt Weinstadt bietet Ihnen die Möglichkeit der Einreichung elektronischer Rechnungen an.
Die Leitweg-ID der Stadt Weinstadt lautet: 08119091-A7658-86
Eingereicht werden die Rechnungen über https://service-bw.de/erechnung beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE).
Was ist eine elektronische Rechnung (E-Rechnung)?
Eine elektronische Rechnung im Sinne der ERechVOBW ist jedes Dokument, das in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische und elektronische Verarbeitung des Dokuments ermöglicht. Zugelassen sind die Rechnungsformate XRechnung und ZUGFeRD 2.0 - 2.1.1.
Wer kann E-Rechnungen empfangen, wer kann sie einreichen?
Gemäß § 1 - 12 ERechVOBW und der EU-Richtlinie 2014/55 sind Kommunen zur Annahme und digitalen Weiterverarbeitung von E-Rechnungen verpflichtet.
Die Möglichkeit, Rechnungen an die Stadt Weinstadt als E-Rechnungen einzureichen, gilt ausschließlich für Wirtschaftsunternehmen, die Leistungen für die Stadt Weinstadt erbringen bzw. erbracht haben.
Wo können E-Rechnungen eingereicht werden?
In Baden-Württemberg können Unternehmen elektronische Rechnungen in den zugelassenen Formaten auf der Seite https://service-bw.de/erechnung einreichen.
Die hier hochgeladenen E-Rechnungen gehen beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) ein und werden automatisiert auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend werden sie dem Rechnungsempfänger anhand der Leitweg-ID bereitgestellt.
Für die Nutzung des Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) ist keine Registrierung erforderlich. Die Einrichtung eines Servicekontos auf dem Serviceportal service-bw.de vereinfacht lediglich die Kommunikation zwischen Rechnungssteller und -empfänger.
Was wird zur Einreichung von elektronischen Rechnungen benötigt?
Zur Erzeugung der elektronischen Rechnung ist neben einer geeigneten Software die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers erforderlich.
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID dient der Adressierung des Rechnungsempfängers. Sie wird vom Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) benötigt, um eingehende Rechnungen automatisiert an den richtigen Empfänger weiterleiten zu können.
Die Leitweg-ID der Stadtverwaltung Weinstadt lautet: 08119091-A7658-86
Welche Anforderungen muss eine E-Rechnung erfüllen?
Damit Sie Ihre elektronischen Rechnungen einreichen können, müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen.
Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID (08119091-A7658-86) aufweisen.
Rechnungen im PDF-Format können nicht akzeptiert werden, es sei denn, diese wurden im Format ZUGFeRD 2.0 - 2.1.1 erstellt.
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Digitalisierung
Keine
Hinweis: Wenn Sie einen Dienstleister zur Übermittlung von Rechnungen wählen, können Kosten durch diesen Dienstleister anfallen.
Nutzungsbedingungen
https://www.service-bw.de/web/guest/erechnung/nutzungsbedingungen_rechnungssteller
Fragen und Antworten
- Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
- Europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931)
- § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW) (Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung)
- E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ERechVOBW)