Dienstleistung

Bauliche Anlagen im Außenbereich

Erst informieren, dann bauen!

Ob ein Vorhaben tatsächlich im Außenbereich liegt und errichtet werden darf, muss als Einzelfall betrachtet und geprüft werden. Lesen Sie sich dazu gerne unser Merkblatt "Bauliche Anlagen im Außenbereich" im Bereich weiter unten durch.

Bitte orientieren Sie sich bei Ihrem Bauvorhaben keinesfalls an den vorhandenen baulichen Anlagen auf Nachbargrundstücken. Für weitere Auskünfte in speziellen Fragen, Unklarheiten und sonstigen Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte bedenken: Wenn Sie ohne Rücksprache bauen, laufen Sie Gefahr, Ihre bauliche Anlage wieder abbauen und zusätzlich die damit verbundenen Kosten tragen zu müssen.

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Mitarbeiter
  • Außenbereich & Gartenhausgebiete | Endersbach, Schnait, Strümpfelbach
  • Außenbereich & Gartenhausgebiete | Beutelsbach, Großheppach
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Rechtsgrundlage
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Broschüre
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Zugehörigkeit zu