Dienstleistung

Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden

Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und möchten heiraten? Dann müssen Sie und Ihr(e) Partner(in) die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Zur individuellen Abstimmung der notwendigen Unterlagen und für eine optimale Terminplanung melden Sie sich bitte telefonisch bei einem der folgenden Mitarbeiter.

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Mitarbeiter
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Team
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zuständige Stelle

das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

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Voraussetzungen

Die Eheschließenden

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
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Verfahrensablauf

Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen.

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
  • bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein.
    Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
    Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.

Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.

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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

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Kosten/Leistung
  • Prüfung der Ehefähigkeit: 65 Euro
  • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 110 Euro
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 30 Euro

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

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Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu