Wagenwaschplätze benutzen
Für das Waschen von Fahrzeugen stellt die Stadt Weinstadt einen Wagenwaschplatz zur Verfügung. Sie finden diesen in Endersbach im Bereich „Halde II".
Öffnungszeiten: Der Wagenwaschplatz ist in der Zeit vom 01.04. bis 01.11. Montag bis Samstag geöffnet.
Achtung: Außer den Wascharbeiten dürfen auf den dafür vorgesehenen Flächen keine Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Trockenarbeiten, z.B. Abledern usw. sind nur außerhalb der vorgesehenen Waschplätze zugelassen.
Öffnungszeiten: Der Wagenwaschplatz ist in der Zeit vom 01.04. bis 01.11. Montag bis Samstag geöffnet.
Achtung: Außer den Wascharbeiten dürfen auf den dafür vorgesehenen Flächen keine Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Trockenarbeiten, z.B. Abledern usw. sind nur außerhalb der vorgesehenen Waschplätze zugelassen.
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Vorkaufsrechte | Grundstücksverzeichnisse | landwirtschaftliche Pachten
Vor der Benutzung des Wagenwaschplatzes muss eine Gebührenmarke erworben werden. Beim Kauf der Gebührenmarke ist das polizeiliche Kennzeichen auf der Gebührenmarke anzubringen.
Hinweis: Die Gebührenmarke ist nicht übertragbar und auf Verlangen vorzuzeigen.
Hinweis: Die Gebührenmarke ist nicht übertragbar und auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Benutzungsgebühr des Wagenwaschplatzes beträgt 10,00 Euro pro Saison. Die Gebühr ist bei Abholung der Gebührenmarke zu entrichten.
Achtung: Muss der Wagenwaschplatz geschlossen werden (witterungsbedingt – infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen wesentlicher Art) besteht kein Ersatzanspruch für entrichtete Gebühren.
Achtung: Muss der Wagenwaschplatz geschlossen werden (witterungsbedingt – infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen wesentlicher Art) besteht kein Ersatzanspruch für entrichtete Gebühren.