Dienstleistung

Streupflicht

Verkehrssicherungspflicht der Straßenanlieger
Darüberhinaus haben die Straßenanlieger die Gehwege zu reinigen (Beseitigung von Schmutz, Unkraut und Laub), bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Eisglätte zu bestreuen.

Geräumt und gestreut werden muss in der Regel zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 08.00 Uhr.

Hinweis: Weitere Flächen, die von den Straßenanliegern zu reinigen sind, erfahren Sie aus § 3 der Streupflichtsatzung der Stadt Weinstadt.

Achtung: Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.
Die Verwendung von Salz ist nicht gestattet. Eine Ausnahme hiervon besteht nur bei einsetzendem Eisregen.
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Mitarbeiter
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Kosten/Leistung
keine Angaben
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Rechtsgrundlage
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Satzung