Dienstleistung

Veranstaltungsraum belegen - Alte Kelter in Strümpfelbach

Die Stadt Weinstadt stellt die Alte Kelter in Weinstadt-Strümpfelbach unter anderem für Veranstaltungen der Schulen und Vereine zur Verfügung.

Die Alte Kelter bietet Platz für:

  • maximal 114 Personen bei Tischbestuhlung
  • maximal 137 Personen bei Reihenbestuhlung

Die verschiedenen Möglichkeiten für die Bestuhlung finden Sie in den Bestuhlungsplänen.

^
Mitarbeiter
  • Stellvertretende Leitung Haupt- und Personalamt | Sachgebietsleitung Zentrale Dienste und Organisation
^
Voraussetzungen

Die Alte Kelter in Strümpfelbach wird in erster Linie folgenden Veranstaltern zur Verfügung gestellt:

  • Stadtverwaltung
  • Schulen (einschließlich Musik-, Kunst- oder Volkshochschule "Unteres Remstal")
  • Ortsansässige Vereine

Des Weiteren ist die Nutzung für betriebliche, gewerbliche und gesellschaftliche Zwecke erwünscht.

Darüber hinaus sind private Familienfeiern (insbesondere Geburtstagsfeiern ab dem 30. Geburtstag und Hochzeitsfeiern) in eingeschränktem Umfang für Personen mit Hauptwohnsitz in Weinstadt möglich.

Bewirtschaftung

Die Bewirtschaftung der Alten Kelter ist grundsätzlich möglich. Vereine erhalten das Recht zur Selbstbewirtschaftung. Gewerbliche und private Mieter haben sich der ortsansässigen Gastronomie zu bedienen.

^
Kosten/Leistung

Für Veranstaltungen in der Alten Kelter in Strümpfelbach können folgende Kosten fällig werden:

  • Grundgebühr: 300,00 Euro
  • ermäßigte Grundgebühr für Veranstaltungen Weinstädter Vereine: 110,00 Euro
  • Zuschlag für auswärtige Veranstalter: 150,00 Euro
  • Nebenkosten: 190,00 Euro
  • Nutzung der Küche: 35,00 Euro

Weitere Kosten, die bei einer Nutzung der Alten Kelter anfallen könnten finden Sie unter dem nachfolgenden Punkt Satzungen in der Benutzungs- und Gebührenordnung für städtische Veranstaltungsräume und Mehrzweckhallen.

^
Weitere Hinweise
^
Satzungen
^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen