Am Sonntag, 20. Oktober 2024 findet die Oberbürgermeisterwahl in Weinstadt statt. Eine eventuelle Stichwahl ist am 10. November 2024 vorgesehen.
Wichtige Fragen und Antworten zu OB-Wahl
Für die OB-Wahl wahlberechtigt ist nach dem Kommunalwahlgesetz, wer am Wahltag:
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten in Weinstadt wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Weinstadt haben, erhalten ebenfalls das Wahlrecht.
Gewählt werden kann am Wahlsonntag im Wahllokal von 8 bis 18 Uhr oder per Briefwahl.
Die Adresse des jeweils zuständigen Wahllokals befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Zum Wahllokal mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis oder der Reisepass.
Im Wahllokal erhalten Sie den Stimmzettel.
Jeder Wähler hat eine Stimme und kann sich damit für einen Bewerber aussprechen.
Möglich ist jedoch auch die Eintragung des Namens einer anderen wählbaren Person in der freien Zeile auf dem Stimmzettel.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 29.09.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die bis zu diesem Tag keine Benachrichtigung erhalten haben, können sich beim Wahlamt unter der Telefonnummer 07151/693-128 oder per E-Mail unter wahlamt(at)weinstadt.de melden.
Die Wahlbenachrichtigung sowie der Ausweis oder Reisepass sind am Wahltag ins Wahllokal mitzubringen. Dort erhalten die Wahlberechtigten dann den Stimmzettel.
Briefwahlunterlagen können Sie wie folgt beantragen:
- Online über https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08119091
- QR-Code der Wahlbenachrichtigung
- alternativ schriftlich über den Antrag der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- per Mail an briefwahl(at)weinstadt.de, unter Angabe des Namen, Geburtsdatum und Anschrift oder
- persönlich im Bürgerbüro der Stadt Weinstadt | Marktplatz 1, 71384 Weinstadt.
Für die Abholung der Briefwahlunterlagen ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich!
Wer seine Briefwahlunterlagen für die Wahl am 20. Oktober beantragt hat, bekommt diese für die eventuell stattfindende Stichwahl am 10. November ebenfalls zugesandt – jedoch nur, sofern dies explizit beantragt wurde.
Falls der Versand an eine Urlaubsadresse erfolgen soll, geben sie bitte den genauen Zeitraum an, für den die Versandadresse gültig ist.
Bitte beachten Sie!
Für Briefwahlanträge, die ab Mittwoch 16.10.2024 nach 12:00 Uhr bei uns eingehen, kann nicht garantiert werden, dass diese noch rechtzeitig postalisch bei Ihnen Zuhause oder rechtzeitig an Ihrer angegebenen Versandadresse zugestellt werden.
Aus diesem Grund ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen
ab Mittwoch 16.10.2024 um 12:00 Uhr bis Freitag 18.10.2024 um 18:00 Uhr
nur noch möglich, wenn Sie diese persönlich abholen oder gegebenenfalls einen Bevollmächtigen beauftragen, diese im Bürgerbüro abzuholen. Die Briefwahlunterlagen werden dann direkt ausgehändigt.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden per Post verschickt. Da der Versand einige Arbeitstage in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen in zeitkritischen Fällen (z. B. Urlaub), die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus Beutelsbach oder im Bürgerbüro abzuholen. Zur Abholung ist unbedingt die Vorlage des Personalausweises notwendig. Sofern Sie Unterlagen für eine andere Person abholen möchten, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.
Die Briefwahlunterlagen können erst nach Erhalt der Stimmzettel ausgehändigt oder verschickt werden. Die Briefwahlunterlagen werden seit dem 27.09.2024 verschickt.
Bitte beachten Sie!
Für Briefwahlanträge, die ab Mittwoch 16.10.2024 nach 12:00 Uhr bei uns eingehen, kann nicht garantiert werden, dass diese noch rechtzeitig postalisch bei Ihnen Zuhause oder rechtzeitig an Ihrer angegebenen Versandadresse zugestellt werden.
Aus diesem Grund ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen
ab Mittwoch 16.10.2024 um 12:00 Uhr bis Freitag 18.10.2024 um 18:00 Uhr
nur noch möglich, wenn Sie diese persönlich abholen oder gegebenenfalls einen Bevollmächtigen beauftragen, diese im Bürgerbüro abzuholen. Die Briefwahlunterlagen werden dann direkt ausgehändigt.
Die Reihenfolge bestimmt sich nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbungen der einzelnen KandidatInnen.
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Oberbürgermeisterwahl 2024
am 20.10.2024
Nachstehend werden die Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl 2024 bekannt gemacht, deren Bewerbungen vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurden. Sie sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt; bei gleichzeitigem Eingang hat über die Reihenfolge das Los entschieden.
Lfd. Nr. | Familienname, Vorname(n) | Beruf oder Stand | Geburtsjahr | Wohnort (Hauptwohnung) |
1 | Scharmann, Michael | Oberbürgermeister | 1974 | Weinstadt |
2 | Köck, Harald Klaus Peter | Geschäftsführender Gesellschafter | 1966 | Weinstadt |
Diese Bewerber werden in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen.
Ort, Datum
Weinstadt, 25.09.2024
Bürgermeisteramt
Thomas Deißler, Erster Bürgermeister
Einladung zur Bewerbervorstellung für die Wahl des Oberbürgermeisters
Im Vorfeld der Wahl des Oberbürgermeisters lädt die Stadt Weinstadt zu einer öffentlichen Bewerbervorstellung ein. Die Vorstellung findet am Dienstag, dem 1. Oktober 2024, um 19:00 Uhr in der Beutelsbacher Halle statt. Die beiden Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters, Michael Scharmann und Harald Köck, werden sich dabei nacheinander jeweils 30 Minuten vorstellen und Fragen der anwesenden Bürger beantworten.
Die Stadt lädt alle Bürgerinnen und Bürger hierzu herzlich ein.