Stadtplanungsamt
Im Stadtplanungsamt werden alle Themenfelder der Stadtentwicklung, Bauleitplanung und städtebaulichen Erneuerungen bearbeitet.
Das Stadtplanungsamt ist zuständig für die vorbereitende (Flächennutzungsplan) und verbindliche (Bebauungsplan) Bauleitplanung. Bauleitpläne werden auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt und gewährleisten eine geordnete und nachhaltige Stadtentwicklung. Zur Vorbereitung der Bauleitplanung werden oftmals informelle städtebauliche Rahmenpläne und Konzepte erstellt.
Das Baugesetzbuch sieht für die Aufstellung von Bauleitplänen eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer Behörden verbindlich vor. In Weinstadt werden die Verfahren oft durch Infoveranstaltungen oder Ähnliches ergänzt.
Rechtskräftige Bauleitpläne der Stadt Weinstadt können über das städtische BürgerGIS, alternativ auch während der Öffnungszeiten und nach Terminvereinbarung im Amt eingesehen werden.
Die Verfahrens- und Beteiligungsschritte von laufenden Bauleitplanverfahren werden über das Blättle als amtliche Bekanntmachung und über die städtische Website bekanntgegeben. Weitere Informationen zu den Beratungen im Gemeinderat können auch über das Bürgerinfoportal abgerufen werden.
Terminvereinbarung
Persönliche Vorsprachen im Stadtplanungsamt sind lediglich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bei öffentlichen Auslegungen im Rahmen von Bauleitplanverfahren gelten die Öffnungszeiten des Technischen Rathauses. Terminvereinbarungen sind in diesem Fall nicht notwendig. Öffentliche Auslegungen werden im Amtsblatt „s‘ Blättle“ bekanntgemacht.
Für Terminvereinbarungen sowie sonstige Anfragen wenden Sie sich bitte an nachfolgende E-Mail-Adresse:
- Harms, Susan
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