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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Wein­stadt ist be­müht, ihren In­ter­net­auf­tritt in Ein­klang mit § 10 Ab­satz 1 des Lan­des­be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes (L-BGG) bar­rie­re­frei zu­gäng­lich zu ma­chen.

Diese Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für weinstadt.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur teilweise nicht ausreichend gekennzeichnet.

    • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend.

    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

    • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.

    • Online-Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Videos sind teilweise ohne Untertitel, Audiodeskription oder Volltext-Alternative. Bei neu produzierten Videos, die von der Stadt Weinstadt erstellt werden, wird darauf geachtet einen Untertitel und eine Volltext-Alternative anzubieten.
    • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
    • Auf weinstadt.de ist ein ex­ter­nes Rats­in­for­ma­ti­ons­sys­tem ein­ge­bun­den. Nicht alle Be­stand­tei­le sind voll­stän­dig bar­rie­re­frei.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Er­klä­rung wurde am 12.01.2021 er­stellt.

Die Er­klä­rung wurde auf Basis der BITV / WCAG-​Selbst­be­wer­tung www.bitvtest.de er­stellt.

Die Er­klä­rung wurde zu­letzt am 19.02.2025 über­prüft.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Stadt Weinstadt
Marktplatz 1
71384 Weinstadt
Telefon: 07151 6930
E-Mail: info(at)weinstadt.de

Oder neh­men Sie über unser Rückmelde-Formular Kon­takt zu uns auf.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Gerne für Sie da

Ansprechpartner

Jacqueline Filkorn

Stabsstelle Büro Oberbürgermeister

07151 693-159

j.filkorn(at)weinstadt.de