Herzstück und Ausdruck der grundgesetzlich garantierten kommunalen Planungshoheit ist die Aufstellung von Bebauungsplänen durch die Kommune. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Vorbereitenden und den Verbindlichen Bauleitplanung. Der Vorbereitende Bauleitplan, der Flächennutzungsplan (FNP), hat für den Bürger grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung.
Der verbindliche Bauleitplan, der Bebauungsplan, ist eine kommunale Satzung und enthält verbindliche Aussagen darüber, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Die Stadt Weinstadt kann in qualifizierten Bebauungsplänen die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche und die örtlichen Verkehrsflächen bestimmen.
Bebauungspläne setzen unter anderem folgende Maßgaben fest
- Baugebietsart
- Baulinien
- Bauhöhen
- Dachformen
- Geschosszahlen
- Stellplatzflächen
In einem Bebauungsplanverfahren ist die Bürgerschaft frühzeitig zu beteiligen. Die Bebauungsplanentwürfe liegen nach einer entsprechenden amtlichen Beakanntmachung im "´s Blättle" zu jedermans Einsicht für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Stadtplanungsamt aus. Jeder Bürger hat dann die Möglichkeit Einsicht zu nehmen und Anregungen vorzubringen.
zu den aktuellen Bebauungsplanverfahren
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind für jedermann in unserem Stadtplanungsamt einsehbar. Neuere rechtskräftige Bebauungspläne sind auch in unserem Bürger-GIS abrufbar.