Werden personenbezogene Daten bei einem betroffenen Bürger erhoben, hat die Stadtvewaltung gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine umfangreiche Informationspflicht.
Folgende Informationen sind dem Bürger mitzuteilen:
Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung weitere Informationen mitzuteilen, die insbesondere notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir Sie im Rahmen des Art. 13 DSGVO über die Erhebung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben informieren:
Folgende Informationen sind dem Bürger mitzuteilen:
- Identität des Verantwortlichen
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
- Berechtigtes Interesse
- Empfänger
- Übermittlung in Drittstaaten
Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung weitere Informationen mitzuteilen, die insbesondere notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
- Dauer der Speicherung
- Rechte der Betroffenen
- Widerrufbarkeit von Einwilligungen
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
- Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
- Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir Sie im Rahmen des Art. 13 DSGVO über die Erhebung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben informieren:
- Allgemeiner Hinweis zum Datenschutz nach der DSGVO
- Informationen für meldepflichtige Personen
- Informationen zur Datenerhebung in Ausländerangelegenheiten
- Allgemeine Informationen bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
- Allgemeine Informationen zur der Datenerhebung durch die Familienkasse
- Allgemeine Datenschutzinformation zur Auftragsbearbeitung
- Informationen zur Datenerhebung für den Versand von Einladungen
- Information zur Datenerhebung bei der Auwahl von Geschäftspartnern
- Information zur Datenerhebung in den Bereichen Kindertagesstätten und Schülerbetreuung in Grundschulen