Datenschutzhinweise

Werden personenbezogene Daten bei einem betroffenen Bürger erhoben, hat die Stadtvewaltung gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine umfangreiche Informationspflicht.

Folgende Informationen sind dem Bürger mitzuteilen:
  • Identität des Verantwortlichen
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
  • Berechtigtes Interesse
  • Empfänger
  • Übermittlung in Drittstaaten

Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung weitere Informationen mitzuteilen, die insbesondere notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
  • Dauer der Speicherung
  • Rechte der Betroffenen
  • Widerrufbarkeit von Einwilligungen
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
  • Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
  • Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling

Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir Sie im Rahmen des Art. 13 DSGVO über die Erhebung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben informieren: