Das Stadtrecht umfasst städtische Satzungen, Verordnungen, Geschäfts- und Benutzungsordnungen und sonstige Regelungen. Das Stadtrecht wird vom Gemeinderat erlassen und gilt für das gesamte Stadtgebiet in ähnlicher Weise, wie ein Gesetz auf Landes- beziehungsweise Bundesebene gilt.
Selbstverständlich aktualisieren wir die Dokumente auf dieser Seite regelmäßig, jedoch kann es manchmal zu Verzögerungen bei der Aktualisierung kommen. Rechtliche Gültigkeit hat im Zweifelsfall ausschließlich die jeweils im Anzeigenblatt " 's Blättle" veröffentlichte Fassung der Satzungen.
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- Benutzung des Bürgerparks Grüne Mitte | Satzung
- Benutzungs- und Gebührenordnung für städtische Veranstaltungsräume und Mehrzweckhallen
- Benutzungsordnung der Stadtbücherei
- Benutzungsordnung der stadteigenen Wagenwaschplätze
- Bestattungsgebührenordnung
- Betreuung von Grundschülern in Weinstadt | Satzung
- Satzung der Bürgerstiftung Weinstadt
- Satzung über den Integrationsbeirat
- Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen nach den §§135 a – c Baugesetzbuch
- Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
- Satzung über verkaufsoffene Sonntage in Weinstadt
- Satzung zur Begrenzung der Miethöhe bei öffentlich geförderten Wohnungen
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
- Stadtentwässerung | Betriebssatzung Eigenbetrieb
- Stadtwerke | Betriebssatzung Eigenbetrieb
- Statut des Stadtseniorenrates
- Stellplatzsatzung
- Streupflichtsatzung