Für Vereinstermine, Unternehmensveranstaltungen und Privatveranstaltungen stehen in Weinstadt verschiedene städtische Räumlichkeiten zur Verfügung.
Die städtischen Veranstaltungsräume können ausschließlich von Weinstädtern gemietet werden. Die weiteren Informationen zu den jeweiligen Räumlichkeiten und den Konditionen erhalten Sie in der folgenden Übersicht. Zudem finden Sie alle Regelungen rund um die Belegung eines städtischen Veranstaltungsraums in Benutzungs- und Gebührenordnung für städtische Veranstaltungsräume und Mehrzweckhallen.
- Veranstaltungsraum belegen - Alte Kelter in Strümpfelbach
- Veranstaltungsraum belegen - Jahnhalle in Endersbach
- Veranstaltungsraum belegen - Rathauskeller Endersbach
- Veranstaltungsraum belegen - Schnaiter Halle
- Veranstaltungsraum belegen - Stiftskeller in Beutelsbach
- Veranstaltungsraum belegen - Strümpfelbacher Halle