Am Sonntag, den 26.09.2021 ist es wieder so weit: Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet statt.
An diesem Tag sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Weinstadt aufgerufen, an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Wahlergebnisse in Weinstadt
Die Wahlergebnisse der Stimmabgabe zur Bundestagswahl 2021 in Weinstadt können am Sonntag, 26. September ab 18:00 Uhr abgerufen werden.
Zu den Wahlergebnissen in Weinstadt
Sie möchten sich informieren
- ob Sie wahlberechtigt sind?
- welche Aufgaben Sie als Briefwahl- oder Urnenwahlvorstand übernehmen?
- wie Sie als Partei tätigt werden können?
Dann können Sie hier die entsprechende Rubrik auswählen:
Bei der Bundestagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik wahlberechtigt, d.h. sie können wählen, wenn sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.
Sind Sie wahlberechtigt, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen. Wenn Sie am Wahltag bereits länger als drei Monate in der Gemeinde gemeldet waren, erhalten Sie spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die für längere Zeit im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, das heißt keinen Wohnort in Deutschland bei einer Meldebehörde angegeben haben, werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie müssen ihre Teilnahme an der Bundestagswahl jedes Mal neu beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters (Antragsformulare - Der Bundeswahlleiter).
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nach ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben – dieser Aufenthalt darf außerdem nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Wenn diese Bedingung nicht zutrifft, müssen sie mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik persönlich und unmittelbar vertraut und von ihnen betroffen sein – dafür reicht es nicht, zum Beispiel nur deutschsprachige Medien zu konsumieren.
Der Briefwahlvorstand ist als Kollegium für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich:
- Sammlung der ungeöffneten Wahlbriefe
- Öffnung der (roten) Wahlbriefe
- Prüfung der Gültigkeit der Wahlbriefe und der Wahlscheine
- Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl im Briefwahlbezirk (Auszählung der Stimmen)
- Verpacken der Briefwahlunterlagen in die Wahlkiste nach Abschluss aller Arbeiten
Der Briefwahlvorsteher leitet die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes:
- Verpflichtung der Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
- Verteilung der bei der Briefwahlhandlung und der Ermittlung des Briefwahlergebnisses anfallenden Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder des Briefwahlvorstandes;
- Regelung der Stellvertretung bei Abwesenheit
- Eröffnung und Schließung der Briefwahlhandlung
- Ausübung des Hausrechts
- Leitung der Briefwahlhandlung und der Stimmenauszählung
- Bekanntgabe von Entscheidungen des Briefwahlvorstandes und des Wahlergebnisses im Briefwahlbezirk
- Durchgabe der Schnellmeldung an die Zentrale der Stadtwahlleitung
- Überprüfung der Briefwahlniederschrift und der Anlagen
- Leitung der Abschlussarbeiten (Verpacken der Briefwahlunterlagen)
- Übergabe der Briefwahlunterlagen sowie der Niederschrift mit Anlagen an die Stadtwahlleitung
Alle Briefwahlvorstände sowie deren Stellvertreter werden vor der Wahl ausführlich durch das Wahlamt geschult und so bestmöglich auf ihre Aufgabe vorbereitet
Der Wahlvorstand ist als Kollegium für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen verantwortlich.
- Überwachung der Ruhe und Ordnung im Wahlraum
- Ausgabe der Stimmzettel - Überwachung der Wahrung des Wahlgeheimnisses
- Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers
- Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmen
- Entscheidung über alle Beanstandungen bei der Wahlhandlung und der Stimmenzählung
- Ermittlung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk (Auszählung der Stimmen)
- Unterzeichnung der Wahlniederschriften
- Verpacken der Wahlunterlagen nach Abschluss aller Arbeiten
Der Wahlvorsteher leitet und koordiniert die Tätigkeit des Wahlvorstandes. Dazu zählt u. a.:
- Verpflichtung der Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
- Verteilung der bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses anfallenden Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes
- Regelung der Stellvertretung bei Abwesenheit
- Eröffnung und Schließung der Wahlhandlung
- Ausübung des Hausrechts
- Leitung der Wahlhandlung (Stimmabgabe) und der Stimmenauszählung
- Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes und der Wahlergebnisse im Stimmbezirk
- Durchgabe der Schnellmeldungen an die Zentrale der Wahlleitung
- Überprüfung der Wahlniederschriften und der Anlagen
- Leitung der Abschlussarbeiten (Verpacken der Wahlunterlagen)
- Übergabe der Wahlunterlagen sowie der Niederschrift mit Anlagen an die Wahlleitung
Alle Urnenwahlvorstände sowie deren Stellvertreter werden vor der Wahl ausführlich durch das Wahlamt geschult und so bestmöglich auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Eine Plakatierung für die Bundestagswahl ist im Zeitraum vom 16.08.2021 bis 26.09.2021 möglich.
Bitte beantragen Sie dies mit folgendem Formular:
Die Aufstellung eines Informationsstandes auf öffentlicher Fläche beantragen Sie bitte mit folgendem Formular:
Antrag zum Aufstellen eines Informationsstandes (PDF)
Alle Anträge sind gebührenfrei.
Für weitere Rückfragen bezüglich der Plakatierung / Infostände steht Ihnen Frau Rath zur Verfügung:
Frau Rath
Telefon: 07151 693-210
E-Mail: gewerbeamt@weinstadt.de
Traubenstr. 2, Weinstadt-Endersbach
Für das Aufstellen von Plakatwänden/ Großplakaten ist Frau Schäfer vom Liegenschaftsamt zuständig:
Frau Schäfer
Telefon: 07151 693-303
E-Mail: y.schaefer@weinstadt.de
Poststraße 17 Weinstadt-Endersbach