Zeitungsstapel

Stadtnachricht

Wohngeldreform trat am 1. Januar 2020 in Kraft


In den vergangenen Jahren sind die Wohnkosten und Verbraucherpreise insbesondere in den Ballungsräumen von Baden-Württemberg deutlich gestiegen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes hat dadurch mit der Zeit abgenommen. Durch die Erhöhung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2020 wird das Wohngeld wieder gestärkt.
 
Im Einzelfall steigt das Wohngeld um bis zu 30 Prozent monatlich. Wohngeldbezieher müssen keinen Neuantrag stellen, sie erhalten einen neuen Bescheid auf Grundlage der gesetzlichen Neuerungen. Gleichzeitig wird die Reichweite des Wohngeldes erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert. Vor allem Familien und Rentner mit geringem Einkommen werden hiervon profitieren. Neben der Anpassung der Wohngeldhöhe werden auch die Miethöchstbeträge angehoben. Aufgrund des hohen Mietenniveaus wurde Weinstadt von der Mietstufe 4 auf die Mietstufe 5 hoch gesetzt.
 
Schließlich unterliegt das Wohngeld künftig einer Dynamisierung. Hierdurch wird es automatisch, also ohne Erfordernis einer gesetzlichen Änderung, alle zwei Jahre an die eingetretene Entwicklung der Mietpreise und der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst. Die Fortschreibung stellt sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt.
 
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung.
 
Menschen mit geringerem Einkommen können einen eventuellen Wohngeldanspruch bei der Wohngeldbehörde prüfen zu lassen. Bei der Stadt Weinstadt ist zuständig das Amt für Bildung, Familie und Soziales, Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr.