In Weinstadt gibt es derzeit zwei Gemeinschaftsunterkünfte, eine Unterkunft der städtischen Anschlussunterbringung sowie eine dezentrale Struktur an weiteren städtischen Anschlussunterbringungen, in denen 370 Menschen mit Fluchterfahrung leben.
Die Zuständigkeit der Gemeinschaftsunterkünfte übernimmt der Landkreis, das beinhaltet unter anderem die Unterbringung und die Sozialbetreuung. Dort leben Geflüchtete weniger als 24 Monate, über das Asylverfahren ist meist noch nicht abschließend entschieden.
Für die städtische Anschlussunterbringung ist das Integrationsmanagement zuständig. Hierbei kooperiert die Stadt Weinstadt mit dem Kreisdiakonieverband Rems-Murr. Geflüchtete, die in einer städtischen Anschlussunterbringung leben, sind bereits mehr als 24 Monate in Deutschland, haben einen anerkannten Schutzstatus und/oder sind auf der Suche nach privatem Wohnraum.
Die verschiedenen haupt- und ehrenamtlichen Akteure unterstützen und fördern den Integrationsprozess der geflüchteten Menschen in Weinstadt.
Die Zuständigkeit der Gemeinschaftsunterkünfte übernimmt der Landkreis, das beinhaltet unter anderem die Unterbringung und die Sozialbetreuung. Dort leben Geflüchtete weniger als 24 Monate, über das Asylverfahren ist meist noch nicht abschließend entschieden.
Für die städtische Anschlussunterbringung ist das Integrationsmanagement zuständig. Hierbei kooperiert die Stadt Weinstadt mit dem Kreisdiakonieverband Rems-Murr. Geflüchtete, die in einer städtischen Anschlussunterbringung leben, sind bereits mehr als 24 Monate in Deutschland, haben einen anerkannten Schutzstatus und/oder sind auf der Suche nach privatem Wohnraum.
Die verschiedenen haupt- und ehrenamtlichen Akteure unterstützen und fördern den Integrationsprozess der geflüchteten Menschen in Weinstadt.