Dienstleistung

Einbau von Regenwasserzisternen

Zisternen zählen nach § 2 Abs.3 der Abwassersatzung (AbwS) der Stadt Weinstadt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen und bedürfen somit nach § 15 Abs.1 a) AbwS der schriftlichen Genehmigung. Der Genehmigungsantrag ist schriftlich bei der Stadtentwässerung einzureichen (Schritt 1). Baurechtlich ist keine Genehmigung erforderlich.

Nach § 5 Abs.1 der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Stadt Weinstadt ist der gesamte Wasserbedarf aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz zu decken. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbewässerung.

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Mitarbeiter
  • Sachbearbeiterin Wasser- und Abwassergebühren, Verbrauchsabrechnungen Stadtwerke Weinstadt
  • Stellvertretender Leiter der Finanzverwaltung, Anliegerbeiträge, Gesplittete Abwassergebühr, Wasserversorgungsbeiträge
  • Teamleitung Betriebsstelle Stadtwerke Weinstadt
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Zugehörigkeit zu