Unterbringung von Obdachlosen
Die Stadt Weinstadt stellt Obdachlosenunterkünfte zur Verfügung.
Wenn Sie sich keine geordnete Unterkunft beschaffen können oder sich in der Notlage der Obdachlosigkeit befinden, können Sie in einer Obdachlosenunterkunft aufgenommen und vorübergehend untergebracht werden.
Wenn Sie sich keine geordnete Unterkunft beschaffen können oder sich in der Notlage der Obdachlosigkeit befinden, können Sie in einer Obdachlosenunterkunft aufgenommen und vorübergehend untergebracht werden.
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Stellvertretende Sachgebietsleitung Ordnungswesen | Teamleitung Bußgeldstelle | Ortspolizeibehörde | ÖPNV | Wahlen
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass Sie sich keine geordnete Unterkunft beschaffen können oder sich in der Notlage der Obdachlosigkeit befinden.
Die Benutzungsgebühr der Obdachlosenunterkünfte beträgt monatlich 8,40 € je qm/Wohnfläche.
Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Obdachlosenunterkünfte-Satzung.
Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Obdachlosenunterkünfte-Satzung.