Dienstleistung

Unterbringung von Obdachlosen

Die Stadt Weinstadt stellt Obdachlosenunterkünfte zur Verfügung.
Wenn Sie sich keine geordnete Unterkunft beschaffen können oder sich in der Notlage der Obdachlosigkeit befinden, können Sie in einer Obdachlosenunterkunft aufgenommen und vorübergehend untergebracht werden.
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Mitarbeiter
  • Stellvertretende Sachgebietsleitung Ordnungswesen | Teamleitung Bußgeldstelle | Ortspolizeibehörde | ÖPNV | Wahlen
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Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass Sie sich keine geordnete Unterkunft beschaffen können oder sich in der Notlage der Obdachlosigkeit befinden.
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Kosten/Leistung
Die Benutzungsgebühr der Obdachlosenunterkünfte beträgt monatlich 8,40 € je qm/Wohnfläche.
Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Obdachlosenunterkünfte-Satzung.
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Rechtsgrundlage
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Satzung