Dienstleistung

Unterbringung von Flüchtlingen

Die Stadt Weinstadt stellt Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung.
Wenn Sie sich keine geordnete Unterkunft beschaffen können, steht Ihnen die Möglichkeit offen, dass Sie in einer Obdachlosenunterkunft aufgenommen und vorübergehend untergebracht werden.

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Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass Sie sich keine geordnete Unterkunft beschaffen können und Leistungsberechtigte nach dem Asylverfahrensgesetz oder deren Familienangehörige sind.

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Kosten/Leistung

Die Benutzungsgebühr der Flüchtlingsunterkünfte beträgt monatlich 26,27 € je qm/Wohnfläche.
Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Flüchtlingsunterkünfte-Satzung.

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Rechtsgrundlage
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Satzung
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Zugehörigkeit zu