Unterbringung von Flüchtlingen
Die Stadt Weinstadt stellt Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung.
Wenn Sie sich keine geordnete Unterkunft beschaffen können, steht Ihnen die Möglichkeit offen, dass Sie in einer Obdachlosenunterkunft aufgenommen und vorübergehend untergebracht werden.
Wenn Sie sich keine geordnete Unterkunft beschaffen können, steht Ihnen die Möglichkeit offen, dass Sie in einer Obdachlosenunterkunft aufgenommen und vorübergehend untergebracht werden.
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Leiter des Sachgebiets Soziales, Unterbringung von Flüchtlingen
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass Sie sich keine geordnete Unterkunft beschaffen können und Leistungsberechtigte nach dem Asylverfahrensgesetz oder deren Familienangehörige sind.
Die Benutzungsgebühr der Flüchtlingsunterkünfte beträgt monatlich 21,89 € je qm/Wohnfläche.
Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Flüchtlingsunterkünfte-Satzung.
Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Flüchtlingsunterkünfte-Satzung.