Dienstleistung

Veranstaltungsraum belegen - Stiftskeller in Beutelsbach

Die Stadt Weinstadt stellt den Stiftskeller in Weinstadt-Beutelsbach unter anderem für Veranstaltungen der Schulen und Vereine zur Verfügung.

Der Stiftskeller bietet Platz für:

  • maximal 270 Personen bei Reihenbestuhlung
  • maximal 192 Personen bei Tischbestuhlung

Die verschiedenen Möglichkeiten für die Bestuhlung finden Sie in den Bestuhlungsplänen.

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Mitarbeiter
  • Stellvertretende Leitung Haupt- und Personalamt | Sachgebietsleitung Zentrale Dienste und Organisation
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Voraussetzungen

Der Stiftskeller in Beutelsbach wird in erster Linie folgenden Veranstaltern zur Verfügung gestellt:

  • Stadtverwaltung
  • Schulen (einschließlich Musik-, Kunst- oder Volkshochschule "Unteres Remstal")
  • Ortsansässige Vereine

Des weiteren ist die Nutzung für gewerbliche und gesellschaftliche Zwecke erwünscht.

Darüber hinaus sind private Familienfeiern (insbesondere Geburtstagsfeiern ab dem 30. Geburtstag und Hochzeitsfeiern) in eingeschränktem Umfang für Personen mit Hauptwohnsitz in Weinstadt möglich.

Bewirtschaftung

Die Bewirtschaftung Stiftskellers ist grundsätzlich möglich. Vereine erhalten das Recht zur Selbstbewirtschaftung. Gewerbliche und private Mieter haben sich der ortsansässigen Gastronomie zu bedienen.

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Kosten/Leistung

Für Veranstaltungen im Stiftshofkeller in Beutelsbach können folgende Kosten fällig werden:

  • Grundgebühr: 400,00 Euro
  • Ermäßigte Grundgebühr für Veranstaltungen Weinstädter Vereine: 135,00 Euro
  • Zuschlag für auswärtige Veranstalter: 200,00 Euro
  • Nutzung der Küche: 50,00 Euro
  • Nebenkosten: 150,00 Euro
Weitere Kosten, die bei einer Nutzung des Stiftshofkellers anfallen könnten finden Sie unter dem nachfolgenden Punkt Satzungen in der Benutzungs- und Gebührenordnung für städtische Veranstaltungsräume und Mehrzweckhallen.
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Weitere Hinweise
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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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