Baurechtsamt
Aufgrund der aktuellen Personalsituation ist das Baurechtsamt der Stadt Weinstadt nur eingeschränkt geöffnet. Persönliche Besuche und Beratungsgespräche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail mit dem Baurechtsamt in Verbindung setzen.
Eingeschränkte Öffnungszeiten:
- Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 -12:00 Uhr
- Donnerstag: 15:00 - 19:00 Uhr
- 07151/ 693 - 250
- 07151/ 693-292
- 07151/ 693-254
Montag:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Zurzeit geschlossen
Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten des Bürgerbüros, Ausländer- und Standesamts.
- Markward, Renate
Sekretariat Baurechtsamt
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Leitung Baurechtsamt
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Stellvertretende Leitung Baurechtsamt | Denkmalschutz
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Sachbearbeitung
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Abgeschlossenheitsbescheinigung | EWärmeG
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Baukontrolle | Brandverhütungsschau
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Außenbereich & Gartenhausgebiete | Endersbach, Schnait, Strümpfelbach
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Außenbereich & Gartenhausgebiete | Beutelsbach, Großheppach
-
Sachbearbeitung
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Baugenehmigung | rechtliche Prüfungen
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Baugesuche | Info-Baurecht
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauliche Anlagen im Außenbereich
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan einsehen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Flächennutzungsplan einsehen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen